2024-0004-SHO EM Neubau einer Mensa mit zwei Unterrichtsräumen an der GS AM Wilden...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: weitere Bieterfrage Datum: 18.08.2026 - 14:18 Uhr

Nachricht:

"... und bitte beachten Sie die angekreuzten Flächen in der Planung. Sind das Klappen, sind das Blenden? Sind das Korpusse? Dieser Teil wird im LV-Text nicht umschrieben, was ist hier anzubieten?"

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei eine weitere Bieterfrage( Beachtung des Anhangs) und deren Beantwortung im Folgenden:

2. Die Elemente oberhalb der Schranktüren sind feststehende Blenden.

Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Hanschen
Vergabestelle

Dateianhänge:

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Anhang Bieterfrage 2 Bild.jpg 18.08.2026 76 KB
Betreff: Bieterfrage Datum: 18.08.2026 - 14:04 Uhr

Nachricht:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Positionen 01.02.0010 und 01.03.0010 werden HPL-beschichtete, wasserbeständige beziehungsweise feuchtebeständige Holzwerkstoffplatten gefordert. Aus der Leistungsbeschreibung geht jedoch nicht eindeutig hervor, welcher konkrete Platten- und Kantenaufbau damit gemeint ist.

Wir bitten daher um verbindliche Festlegung:

Welche Trägerplatte ist zu kalkulieren, beispielsweise P2, P3, MDF.MR, eine Kompaktplatte oder ein anderer feuchtebeständiger Werkstoff?
Bezieht sich die geforderte Wasser- beziehungsweise Feuchtebeständigkeit nur auf die Plattenoberfläche oder auf das vollständige Möbelbauteil einschließlich aller Kanten, Ausschnitte und Bohrungen?
Ist eine ABS-Kante mit feuchtebeständiger PUR-Verleimung gefordert? Soll eine funktional gleichwertige Nullfugentechnik, beispielsweise Laserkantentechnik, ebenfalls zugelassen werden?
Sind auch nicht sichtbare, rückseitige und unterseitige Kanten mit Melaminharz oder einer gleichwertigen dauerhaften Versiegelung zu beschichten, sodass keine offenen Holzwerkstoffkanten verbleiben?
Sind bodenberührende beziehungsweise durch Reinigungs- oder Spritzwasser gefährdete Bauteile aus einer abweichenden, nicht quellenden Trägerplatte oder mit einem wasserbeständigen Sockelaufbau herzustellen?

Nach unserem Verständnis erfordert die ausgeschriebene wasserbeständige Ausführung eine feuchtebeständige Trägerplatte, eine PUR-verleimte oder technisch gleichwertige Kante sowie einen vollständigen Schutz aller sichtbaren und nicht sichtbaren Kanten. Alternativ wäre eine entsprechend wasserbeständige beziehungsweise nicht quellende Trägerplatte zu verwenden.

Bitte legen Sie den geforderten Aufbau für alle Bieter eindeutig und einheitlich fest, damit die Angebote technisch vergleichbar und transparent kalkuliert werden können.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Positionen 01.02.0010 und 01.03.0010 werden HPL-beschichtete, wasserbeständige beziehungsweise feuchtebeständige Holzwerkstoffplatten gefordert. Aus der Leistungsbeschreibung geht jedoch nicht eindeutig hervor, welcher konkrete Platten- und Kantenaufbau damit gemeint ist.

Wir bitten daher um verbindliche Festlegung:

Welche Trägerplatte ist zu kalkulieren, beispielsweise P2, P3, MDF.MR, eine Kompaktplatte oder ein anderer feuchtebeständiger Werkstoff?
Bezieht sich die geforderte Wasser- beziehungsweise Feuchtebeständigkeit nur auf die Plattenoberfläche oder auf das vollständige Möbelbauteil einschließlich aller Kanten, Ausschnitte und Bohrungen?
Ist eine ABS-Kante mit feuchtebeständiger PUR-Verleimung gefordert? Soll eine funktional gleichwertige Nullfugentechnik, beispielsweise Laserkantentechnik, ebenfalls zugelassen werden?
Sind auch nicht sichtbare, rückseitige und unterseitige Kanten mit Melaminharz oder einer gleichwertigen dauerhaften Versiegelung zu beschichten, sodass keine offenen Holzwerkstoffkanten verbleiben?
Sind bodenberührende beziehungsweise durch Reinigungs- oder Spritzwasser gefährdete Bauteile aus einer abweichenden, nicht quellenden Trägerplatte oder mit einem wasserbeständigen Sockelaufbau herzustellen?

Nach unserem Verständnis erfordert die ausgeschriebene wasserbeständige Ausführung eine feuchtebeständige Trägerplatte, eine PUR-verleimte oder technisch gleichwertige Kante sowie einen vollständigen Schutz aller sichtbaren und nicht sichtbaren Kanten. Alternativ wäre eine entsprechend wasserbeständige beziehungsweise nicht quellende Trägerplatte zu verwenden.

Bitte legen Sie den geforderten Aufbau für alle Bieter eindeutig und einheitlich fest, damit die Angebote technisch vergleichbar und transparent kalkuliert werden kön
"Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Positionen 01.02.0010 und 01.03.0010 werden HPL-beschichtete, wasserbeständige beziehungsweise feuchtebeständige Holzwerkstoffplatten gefordert. Aus der Leistungsbeschreibung geht jedoch nicht eindeutig hervor, welcher konkrete Platten- und Kantenaufbau damit gemeint ist.

Wir bitten daher um verbindliche Festlegung:

Welche Trägerplatte ist zu kalkulieren, beispielsweise P2, P3, MDF.MR, eine Kompaktplatte oder ein anderer feuchtebeständiger Werkstoff?
Bezieht sich die geforderte Wasser- beziehungsweise Feuchtebeständigkeit nur auf die Plattenoberfläche oder auf das vollständige Möbelbauteil einschließlich aller Kanten, Ausschnitte und Bohrungen?
Ist eine ABS-Kante mit feuchtebeständiger PUR-Verleimung gefordert? Soll eine funktional gleichwertige Nullfugentechnik, beispielsweise Laserkantentechnik, ebenfalls zugelassen werden?
Sind auch nicht sichtbare, rückseitige und unterseitige Kanten mit Melaminharz oder einer gleichwertigen dauerhaften Versiegelung zu beschichten, sodass keine offenen Holzwerkstoffkanten verbleiben?
Sind bodenberührende beziehungsweise durch Reinigungs- oder Spritzwasser gefährdete Bauteile aus einer abweichenden, nicht quellenden Trägerplatte oder mit einem wasserbeständigen Sockelaufbau herzustellen?

Nach unserem Verständnis erfordert die ausgeschriebene wasserbeständige Ausführung eine feuchtebeständige Trägerplatte, eine PUR-verleimte oder technisch gleichwertige Kante sowie einen vollständigen Schutz aller sichtbaren und nicht sichtbaren Kanten. Alternativ wäre eine entsprechend wasserbeständige beziehungsweise nicht quellende Trägerplatte zu verwenden.

Bitte legen Sie den geforderten Aufbau für alle Bieter eindeutig und einheitlich fest, damit die Angebote technisch vergleichbar und transparent kalkuliert werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend die Beantwortung der Bieterfragen:

Position 01.02.0010 Garderobenschrank:
Trägerplatte P2 nach DIN EN 312 oder gleichwertig, 19 mm, dekorbeschichtet.
Eine feuchtebeständige Trägerplatte ist nicht erforderlich.
Sichtbare Kanten mit ABS-Kante, übliche fachgerechte Kantenverleimung ausreichend.
Bodenberührende Bauteile sind gegen Reinigungsfeuchte zu schützen.

Position 01.03.0010 Waschtisch:
Trägerplatte P3 nach DIN EN 312 oder gleichwertig, 19 mm, HPL-beschichtet.
Sämtliche sichtbaren und nicht sichtbaren Kanten sowie Ausschnitte und Bohrungen sind dauerhaft gegen Feuchtigkeit zu schützen; offene Holzwerkstoffkanten sind nicht zulässig.
Sichtkanten mit ABS-Kante und feuchtebeständiger PUR-Verleimung oder gleichwertiger Nullfugentechnik. Bodenberührende Bauteile sind nicht quellend bzw. dauerhaft gegen Feuchtigkeit geschützt auszuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Hanschen
Vergabestelle

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