Fragen, Anregungen oder Korrekturen werden nur schriftlich über das VMS entgegengenommen und beantwortet. Bitte von telefonischen Rückfragen abzusehen.
Hinweise und Hilfestellungen zur Angebotserstellung finden sie unter folgendem Link:
https://www.youtube.com/watch?v=na-n1IkXS80
die Stadt Geestland ist bereits seit dem 18.04.2020 als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Dabei handelt es sich nicht einfach um PDF- oder Bilddateien, denn gesetzlich vorgeschrieben ist ein strukturiertes elektronisches Format, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Für E-Rechnungen haben sich auf Grundlage dieser Vorgaben zwei Standards etabliert:
- die xRechnung im nur maschinenlesbaren XML-Text-Format und
- ZugFeRD, das die maschinenlesbaren XML-Daten in ein menschenlesbares PDF einbettet.
Da die Verwendung der E-Rechnung schrittweise ab 01.01.2025 bis Ende 2026 im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verpflichtend wird, mehren sich Anfragen von Unternehmen zum Versand von E-Rechnungen an die Stadt.
Auf Anfrage sind Unternehmen hierzu vom Fachamt folgende Angaben mitzuteilen:
- Postfach für E-Rechnungen (xRechnung u. ZugFeRD): e-rechnung@geestland.eu
- Postfach für elektronische Mahnungen: poststelle@geestland.eu
- Leitweg-ID (bei xRechnungen zur Adressierung öffentlicher Auftraggeber): 033520062062-0-29
- Umsatzsteuer-ID: DE116773928