Planung zur Herstellung einer Laufverlängerung sowie der biologischen Durchgängigkeit der Hunte am Stauwehr Colnrade
- gem. Leistungsbeschreibung zum Projekt
- Details gem. Leistungsbeschreibung Projekt
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bei Vertragsschluss werden die Regelungen der VOL/B Vertragsbestandteil. Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Nach Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgefordert werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eignungsnachweis Titel 1 Leistungsphase 1-8
Eignungsnachweis Titel 1 - Hydraulische Berechnung
Eignungsnachweis Titel 2 - Umweltplanung
Eignungsnachweis Titel 2 - Bugrunduntersuchung
Einzureichende Unterlagen: - Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase .xlsx- Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 4 NTVergG Abs. 1 NTVergG - Leistungsverzeichnis.xlsx
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetz - NTVergG ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Subunternehmer oder Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 NTVergG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen