Rahmenvertrag Lieferung diverser Müllgroßbehälter
Der Landkreis Oldenburg ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und nimmt seine diesbezüglichen Aufgaben im Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft wahr. Um den Bestand an Rest- Bio- und Papierabfallbehältern (80 l, 120 l und 240 l MGB als Ersatz-, Austausch- und Wechselbehälter für die öffentliche Abfuhr von Restmüll (schwarze MGB), Bioabfälle (braune MGB) und Papier (grüne MGB) mit Hilfe von Systemfahrzeugen mit Seitenladertechnik im Landkreis Oldenburg) zu ergänzen , schreibt der Landkreis Oldenburg (AG) eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern aus.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Horst Bohmann Oldenburg Entsorgungsges. mbH & Co. KG
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Das Angebot erhält eine Höchstpunktzahl von 80 Punkten, das einen An- teil von mindestens 80% an Rezyklat bei den Behältern ausweist. Alle anderen Angebote werden einzeln ins Verhältnis zu Anteil an 80% Rezyklat gesetzt. Sie erhalten in dem Verhältnis weniger Punkte, wie sie vom Angebot mit 80 % Anteil an Rezyklat abweichen. Nachweise des Rezyklatanteils sind dem Angebot beifügen. Ein Angebot, das um 100 % von dem höchsten Anteil an Rezyklat abweicht, erhält null Punkte.
Bei Vorlage des Zertifikates "Blauer Engel" für alle Mülltonnen erhält das Angebot zusätzlich 20 Punkte.
- Deckelstabilität- Stabilität Rumpf- Plraxistest Schüttung
Details in der Leistungsgeschreibung
Details in der Leistungsbeschreibung
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Portal "dtvp.niedersachsen.de", um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Im Falle der Auftragserteilung gelten die Bedingungen der VOL/B.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe nur "Die vom Bieter auszufüllenden und einzureichenden Dokumente" hoch!