Entsorgungsdienstleistung
Übernahme, Transport und Vermarktung PPK
2-malige Verlängerung um jeweils 2 Jahre
Firmengelände der Fa. Heinemann & Bohmann Oldenburg Entsorgungssges. mbH & Co. KG sowie Umschlagstation des Landkreis Oldenburg
Preis
Vertragsverlängerung
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
s. Leistungsbeschreibung
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Portal "dtvp.niedersachsen.de", um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Im Falle der Auftragserteilung gelten die Bedingungen der VOL/B.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe nur "Die vom Bieter auszufüllenden und einzureichenden Dokumente" hoch!
Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten