Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der aktuell gültigen Fassung. Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.
- Schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers über die auftragsgemäße Erbringung der in der Eigenerklärung genannten Referenzleistungen
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung mit Angabe der Lohnsummen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer nach § 48 b EStG
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1
- Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG (Vorlage von Nachweisen)
- Eigenerklärung Anlage zum BMWK (Russland-Sanktionen)
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Urkalkulation des Bieters und Kalkulation der Leistungen der Nachunternehmer.
- Eigenerklärung der Nachunternehmer zu § 4 Abs. 1 bzw. (Tariftreue und Mindestentgelte).
Nachweise entsprechender ausländischer Stellen sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.