Grundsätzlich dürfen Bieter und/oder deren Bevollmächtigten anwesend sein. Dadurch, dass nur noch elektronische Angebote zugelassen werden und die Angebotsöffnung rein elektronisch durchgeführt wird, ist eine Teilnahme der Bieter im Zuge der reinen eVergabe nicht mehr zeitgemäß.
Dem Informationsbedürfnis der Bieter wird insofern nachgekommen, dass sämtliche Bieter, die Angebote abgegeben haben, unverzüglich (sofort nach Abschluss der Angebotsöffnung) über das Ergebnis der Submission per Mitteilung im Kommunikationsbereich dieses Portals benachrichtigt werden.