Vergabe der Fachplanung TGA für die Sanierung einer Schwimmhalle
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 2 bis 9 für:-Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen)-Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen)-Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen)-Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen)-Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen)-Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation)
Die Detailangaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Preiswertung
Qualität
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 2 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Nach zwei fruchtlosen Vorverfahren, das letzte Verfahren auch als offenenes Verfahren, muss diese Leistung möglichst zügig vergeben werden, um nicht weiter in Terminprobleme zu geraten.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 23.02.2026.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle