Verfahrensangaben

MHH -MHH - Ersatzneubau der Außenstelle des Instituts für Rechtsmedizin -Objektpla...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.04.2026
28.04.2026 13:00 Uhr
08.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Medizinische Hochschule Hannover
03-0141700000-23
Carl-Neuberg-Straße 1
30625
Hannover
Deutschland
DE929
GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
Zentraleinkauf-Vergaben@mh-hannover.de
+49 5115322786

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Medizinische Hochschule Hannover
03-0141700000-23
Carl-Neuberg-Straße 1
30625
Hannover
Deutschland
DE929
GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
Zentraleinkauf-Vergaben@mh-hannover.de
+49 5115322786

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
71200000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt im Zuge dieses Verfahrens Leistungen der Objektplanung LP 1 bis LP 9 zu vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt im Zuge dieses Verfahrens Leistungen der Objektplanung LP 1 bis LP 9 zu vergeben für einen Neubau der Rechtsmedizin Oldenburg.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Oldenburg
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Barrierefreiheit
Gleichstellung der Geschlechter
Fairere Arbeitsbedingungen

Erfüllung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Angabe von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angabe zur Energieeffizienz

Dienstleistungen
Ökodesign-Vorschriften
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTU5TBUQT

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Prüfung der Teilnahmeanträge und Angebote wird verwiesen auf die Darstellungen und Ausführungen in den Vergabeunterlagen, Dokument 000_Vergabeinformationen_MHH_Ersatzneubau_REM_Oldenburg sowie Dokument Anlage 11 REM OL Auswahlmatrix_ 1Stufe_Teilnahmewettbewerb und Dokument Anlage 12 REM OL Zuschlagsmatrix

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird verwiesen auf die Darstellungen und Ausführungen in den Vergabeunterlagen, Dokument "Anlage 11 REM OL Auswahlmatrix_ 1Stufe_Teilnahmewettbewerb"

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und der Anforderungen gemäß NTVergG

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5, den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage 10 REM OL Referenzformblätter (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Referenzen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 03 Erklärung NTVergG (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Anlage 03 Erklärung NTVergG

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 03a Anlage 03a Vertragsbedingungen Erklärung NTVergG Stand 30.06.2020. (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Stand: 01.01.2020; Zusicherung der Einsichtnahme- und Kontrollrechte des Auftraggebers durch den Auftragnehmer

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 06 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 07 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung unter Beachtung der Mindestanforderung.

Oder eine Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe erfolgt. Die Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung innerhalb einer Woche dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis Qualitätssicherungssystem (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis, dass der Bewerber ein internes Qualitätssicherungssystem installiert und betreibt.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung oder einer textlichen Darstellung des QS-Systems (möglichst nicht länger als 2 DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 pt, einzeiliger Zeichenabstand) erbracht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formlose Kurzbeschreibung der Referenz (max. 2 DINA4-Seiten, in Arial Schriftgröße 11 pt, einfacher Zeilenabstand). (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine eigens anzufertigende formlose Kurzbeschreibung der Referenz beizufügen (max. 2 DINA4-Seiten, in Arial Schriftgröße 11 pt, einfacher Zeilenabstand).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

"Spezifischer Jahresumsatz": Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Objektplanungs-leistungen im Hochbau (netto) - Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Mindestanforderungen:

Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), bezogen auf Objektplanungsleistungen, muss mindestens 1,5 Mio. EUR p.a. netto betragen (spezifischer Jahresumsatz)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Bescheinigung der Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister ) - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Bescheinigung der Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister )

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung - Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Mindestanforderungen:

Vorliegender Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestanforderungen an die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung (2-fach maximiert):
2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie
2,0 Mio. EUR der Sach- und Vermögensschäden

.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zur Anzahl fest angestellte Architekten und Ingenieure in Vollzeit in dem Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume - Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Mindestanforderungen:

mind. 9 fest angestellte Architekten und Ingenieure in Vollzeit in dem Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (s. Anlage 10 REM OL Referenzformblätter) - Referenzen

Anlage 10 REM OL Referenzformblätter ist zwingend auszufüllen. Benennung von genau 3 Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen:

-Es handelt sich um ein Hochbauprojekt aus der EU oder Schweiz

- Die Referenzleistung ist im Zeitraum 01/2015 bis zum Ende der Teilnahmefrist an diesem Verfahren ausgeführt worden sein. Der Nachweis eines innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossenen Teilbauabschnitts wird als ausreichende Referenz anerkannt.

-mindestens eine der drei eingereichten Referenzen muss alle Leistungsphasen (LPH 2 - 8 gemäß §34 HOAI 2021 oder vergleichbarer Leistungen) in dem Referenzzeitraum (01/2015 - Stichtag: Ende der Teilnahmefrist an diesem Verfahren) abdecken. Der Abschluss der LPH 8 muss innerhalb des hier genannten Referenzzeitraumes erfolgt sein. Der Nachweis eines innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossenen Teilbauabschnitts wird als ausreichende Referenz anerkannt.

-alle eingereichten Referenzen sind vom Bieter / der Bietergemeinschaft selbst bearbeitet worden

- eigens formlos angefertigte Kurzdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 Pt, einzeiliger Zeichenabstand) pro Referenz liegt als Anlage bei

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis internes Qualitätssicherungssystem - Mindestanforderung:

Nachweis, dass der Bewerber ein internes Qualitätssicherungssystem installiert und betreibt.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung oder einer textlichen Darstellung des QS-Systems (möglichst nicht länger als 2 DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 pt, einzeiliger Zeichenabstand) erbracht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Wertung der Leistungsfähigkeit - Wertung der Leistungsfähigkeit (s. Anlage 11 REM OL Auswahlmatrix_ 1Stufe_Teilnahmewettbewerb.xlsx)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Wertung der Referenzen - Wertung der Referenzen (s. Anlage 11 REM OL Auswahlmatrix_ 1Stufe_Teilnahmewettbewerb.xlsx)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
70,00

Finanzierung

Es gelten die Bedingungen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere wird verwiesen auf den Vertragsentwurf sowie die Vertragsanlage Anl1-1_Allgemeine Vertragsbestimmungen.

Sicherheit für Vertragserfüllung:
Es gelten die Bedingungen aus Anl1-1_Allgemeine Vertragsbestimmungen.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. Architektur, Dipl.-Ing. Architekt, Dipl.-Ing. Bauingenieur, M. Eng., M. Sc. oder vergleichbaren Abschlüssen und mit einer anerkannten und nachgewiesenen Zusatzqualifikation als Fachplaner oder Sachverständiger für (vorbeugenden) Brandschutz berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Pla

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung