MHH - Rahmenvereinbarung für die Strategie-, Management- und Implementierungsberat...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.11.2025
04.12.2025 12:00 Uhr
04.12.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Medizinische Hochschule Hannover
03-0141700000-23
Carl-Neuberg-Straße 1
30625
Hannover
Deutschland
DE929
GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
zentraleinkauf@mh-hannover.de
+49 5115326364
+49 5115323375

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Medizinische Hochschule Hannover
03-0141700000-23
Carl-Neuberg-Straße 1
30625
Hannover
Deutschland
DE929
GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
zentraleinkauf@mh-hannover.de
+49 5115326364
+49 5115323375

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72220000-3
72260000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH )erwartet neben bereits bekannten Herausforderungen bei der Digitalisierung klinischer Prozesse, auch das Auftreten derzeit noch unbekannter Herausforderungen. Die MHH benötigt für ihre digitale und kulturelle Transformation bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die notwendigen Unterstützungsleistungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die MHH befindet sich in einer umfassenden digitalen Transformation. In den kommenden Jahren wird sukzessive ein ganzheitlich vernetztes, plattform-basiertes MHH IT-Ökosystem aufgebaut, welches historisch gewachsene isolierte IT-Architekturen ablösen wird. Dieses ambitionierte Digitalisierungsvorhaben umfasst unterschiedliche Perspektiven als visionäre Leitplanken für Konzeption, Planung und Umsetzung des Transformationsvorhabens. Sie definieren zentrale Bereiche bzw. Handlungsfelder unterschiedlicher Anspruchsgruppen, welche in Summe die ganzheitliche Transformation der MHH ermöglichen und durch vielzählige Projektinitiativen umgesetzt werden:

Smarte Klinische Prozesse:
Ausgestaltung durchgängig digitaler Arbeitsabläufe, die den gesamten Behandlungspfad - ambulant wie stationär - transparent und effizient abbilden. Daten werden einmalig erfasst und intelligent weitergenutzt, um administrative Aufwände zu minimieren und die Behandlungsqualität zu maximieren.

Intuitive Digitale Werkzeuge:
Entwicklung und Etablierung von Anwendungen mit herausragender Benutzerfreundlichkeit (UX), die unsere Mitarbeitenden in ihrer täglichen Arbeit intuitiv unterstützen, die Akzeptanz fördern und Freude an der Nutzung schaffen.

Offene Interoperabilitäts-Plattform:
Aufbrechen von Datensilos durch Aufbau einer offenen, modularen Plattform. Ersetzung monolithischer Systeme durch interoperable Dienste zur Gewährleistung eines sicheren und standardisierten Datenaustausch zwischen allen Anwendungen und Partnern.

Intelligente Entscheidungs-Unterstützung:
Nutzbarmachung vorhandener Daten zur Unterstützung bei klinischen und pflegerischen Entscheidungen. Integrierte Systeme für Medikationsmanagement, Qualitätssicherung und KI-basierte Diagnostik erhöhen die Patientensicherheit und fördern eine evidenzbasierte Behandlung.

Digitales Patienten-Empowerment:
Aktivierung der Patientinnen und Patienten zu aktiven Partnern ihrer Gesundheit über ein sicheres digitales Patientenportal u.a. zur Kommunikation über Sektoren- und Einrichtungsgrenzen hinweg.

FAIR-Data-Ökosystem für die Forschung:
Aufbau einer Infrastruktur, welche das Management der Forschungsdaten konsequent nach den FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) ermöglicht.

Beschleunigte Translation & Data Science:
Schaffung eines optimalen Umfeldes für Data Science durch die enge Verzahnung von Versorgungs- und Forschungsdaten. Durch die schnelle Validierung und Implementierung neuer Erkenntnisse direkt am Krankenbett ermöglicht eine Verkürzung von Entwicklungszeiten.

High-Performance Computing für KI & Präzisionsmedizin:
Aufbau einer High-Performance-Computing-Infrastruktur mit den notwendige Rechenleistung für die Medizin der Zukunft. (u.a. Genomsequenzierung oder Entwicklung komplexer KI-Modelle).

Messbare Digitale Reife & Exzellenz:
Aktive und transparente Steuerung der digitalen Transformation anhand anerkannter Reifegradmodelle (wie EMRAM).

Komplexität des Hochschul-IT-Ökosystems:
Das angestrebte IT-Ökosystem der Hochschule bildet die zentrale technologische Grundlage für alle klinischen Prozesse. Es basiert auf einer plattformorientierten Architektur, die spezialisierte Fachanwendungen nahtlos integriert und über standardisierte Schnittstellen interoperabel vernetzt.

Die MHH erwartet neben bereits bekannten Herausforderungen bei der Digitalisierung klinischer Prozesse, auch das Auftreten derzeit noch unbekannter Herausforderungen. Die MHH benötigt für ihre digitale und kulturelle Transformation bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen.

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die notwendigen Unterstützungsleistungen. Mit der Rahmenvereinbarung wird eine geschätzte Maximalabnahmemenge von 3.500 Personentagen (28.000 Stunden) ausgeschrieben. Es wird eine Mindestabnahmemenge von 730 Personentagen (5.840 Stunden) zugesichert, über die darüber hinaus gehenden Personentage wird keine Abnahmeverpflichtung vereinbart. Mit der Rahmenvereinbarung werden die preislichen Konditionen bei Leistungsabruf geregelt.

Die Rahmenvereinbarung wird für die Mindestvertragsdauer von 48 Monaten ausgeschrieben, mit einer Verlängerungsoption von 1+1 Jahren. Die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerung beträgt 72 Monate.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Die Rahmenvereinbarung kann um 1+1 Jahre verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Carl-Neuberg-Straße 1
30625
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

keine

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gleichstellung der Geschlechter
Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Aufnahme von Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) und zur Tariftreueerklärung nach NTVergG, Tariftreue- und Mindestentgelterklärung, Angabe von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTKQQNSGN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Ablauf, Eignungsbedingungen, fachliche Anforderungen und Bewertungskonzept zur Vergabe in dem mit dem Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokument: "VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114.pdf"

Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien:
- Angebotspreis: Gewichtung 30 %
- Mitarbeiter-Expertise: Gewichtung 40%
- Strategie-/Projektkompetenz: Gewichtung 30 %

Mitarbeiter-Expertise: Die Bieter haben die Anlage 9 Expertisebogen auszufüllen und mit den gewünschten Anlagen und Nachweisen einzureichen.

Strategie-/Projektkompetenz: Die Bieter haben zu den drei abgefragten Kernfragen Unterlagen einzureichen, maximal 10 PowerPoint-Seiten je Kernfrage.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

57
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden Angebote werden die Vorgaben gem. VgV § 56 ff. berücksichtigt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und der Anforderungen gemäß NTVergG

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5, den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 2 Erklärung NTVergG Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 3 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 4 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Nachweis Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage 8 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Referenzen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder vergleichbares Register, soweit dies in dem Mitgliedstaat geführt wird.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG - 1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404
4. Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.
5. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Das LkSG verpflichtet diese Unternehmen, in Ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Die MHH unterliegt den gesetzlichen Verpflichtungen des LkSG. Dies umfasst auch die sich aus § 6 Abs. 4 LkSG ergebende Pflicht, angemessene Präventionsmaßnahmen bezüglich ihrer Lieferanten zu ergreifen. Die folgende Eigenerklärung stellt dabei eine risikobasierte Maßnahme dar, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das Einholen der Eigenerklärung erfolgt also unabhängig davon, ob die (potenziellen) Vertragspartner*innen selbst Verpflichtete nach dem LkSG sind, sondern basiert auf der individuellen Risikobewertung der Geschäftsbeziehung. Alle Angaben in dieser Eigenerklärung werden ausschließlich zum Zweck des Nachweises von Präventionsmaßnahmen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
1. Wir haben Kenntnis davon genommen, dass die MHH den Verpflichtungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.07.2021 (LkSG) unterliegt.
2. Wir stimmen der Durchführung von angemessenen risikobasierten Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsstrategie durch die MHH und / oder die von der MHH mit der Durchführung der o.g. Kontrollen beauftragten Unternehmen / Institutionen zu.
3. Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen, die
- wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR,
- wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 EUR,
- wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000 EUR,
- wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach des § 24 Absatz 3 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes
4. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.
5. Ich/Wir erkläre(n) hiermit,
- dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
- dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
6. Sofern wir selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass keine Geldbußen in der vorgenannten Höhe für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist.
7. Sofern wir nicht selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass durch mein/unser Unternehmen oder einer Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, keine rechtskräftigen Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt in den letzten 5 Jahren bekannt sind.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2024 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2023 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2024 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15 Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2023 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/brutto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15 Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15 Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Angaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung - Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr
3,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr
Sofern der Nachweis nicht bereits mit dem Angebot in der geforderten Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die schriftliche Zusage bzw. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe erfolgt. Die Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung innerhalb einer Woche dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.

Seitens des Bieters sind folgende Angaben zu machen:
Versichert bei/Angabe des Versicherers
Angabe der Versicherungs-Nr.
Deckungssumme Personen- und Sachschäden:
Deckungssumme Vermögensschäden:

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Die Anlage 8 Referenzliste ist ausgefüllt einzureichen.
Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind?mindestens fünf geeignete Referenzprojekte?aus dem?DACH-Raum?vorzulegen, die inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand?vergleichbar?sind. Als Referenzgeber muss?mindestens ein Maximal-versorger oder ein Universitätsklinikum mit über 800 Planbetten?benannt sein.
Die folgenden Anforderungen sind dabei zu erfüllen:
1. Die Referenz muss von einem Krankenhaus stammen, das unter die?KRITIS-Verordnung?fällt (bzw. eine vergleichbare Einstufung in Österreich oder der Schweiz besitzt).
2. Der?Leistungszeitraum?der Referenzprojekte muss innerhalb der letzten?sechs Jahre?liegen.
3. Jede Referenz muss ein? Projektvolumen? von mindestens 800 Beratertagen?mit einem Krankenhauskunden oder ein?finanzielles Volumen von über 1.200.000 Euro netto?nachweisen, um die erforderliche?Parallelität von Beratungstiefe und Teamgröße?zu belegen.
4. Der Bieter muss jeweils anhand mindestens einer Referenz aus dem DACH-Raum nachweisen, dass er über folgende Beratungserfahrungen verfügt:
- Durchführung von KHZG-Digitalisierungsprojekten mit einem bewilligtem Fördervolumen von über 20 Mio. EUR, inklusive Programm- und Projektmanagement in Krankenhäusern
- Konzeption, Implementierung und Betrieb?von Interoperabilitätsplattformen in Krankenhäusern
- Unterstützung und Steuerung von Veränderungsprozessen (Change Management) im Rahmen strategischer Transformationsvorhaben in Krankenhäusern
- Konzeption und Steuerung beim Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur in Krankenhäusern
- Beratung bei der?Einführung von Krankenhausinformationssystemen (KIS) in Krankenhäusern
Eine Referenz gilt als?geeignet, wenn sie hinsichtlich?Umfang, Komplexität und Anforderungen?hinreichend mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist und somit belastbare Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters zulässt. Hierfür ist eine?detaillierte Projektbeschreibung?der erbrachten Leistungen erforderlich.
Mit Einreichung des Angebots erklärt sich der Bieter/Bewerber mit einer Prüfung bzw. Kontaktaufnahme zu den angegebenen Referenzen einverstanden. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben liegt in der Verantwortung des Bieters/Bewerbers.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2024 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2023 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2022 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen

1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2024: 12,41 Euro/ ab 01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und

2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
> den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
> den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
> den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
> aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG
(Stand: 01.Januar 2024)

Finanzierung

Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen MHH

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mitarbeiter-Expertise: Die Bieter haben die Anlage 9 Expertisebogen auszufüllen und mit den gewünschten Anlagen und Nachweisen einzureichen.
Strategie-/Projektkompetenz: Die Bieter haben zu den drei abgefragten Kernfragen Unterlagen einzureichen, maximal 10 PowerPoint-Seiten je Kernfrage.
Weitere Informationen dazu sind dem Dokument "VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114.pdf". zu entnehmen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung