Verfahrensangaben

MHH - Parkdeck P01 und Hubschrauberlandeplatz (HDL) - Objektplanung Ingenieurbauwe...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.07.2026
07.08.2026 13:00 Uhr
07.08.2026 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Medizinische Hochschule Hannover
03-0141700000-23
Carl-Neuberg-Straße 1
30625
Hannover
Deutschland
DE929
GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
Zentraleinkauf-Vergaben@mh-hannover.de
+49 5115326362

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Medizinische Hochschule Hannover
03-0141700000-23
Carl-Neuberg-Straße 1
30625
Hannover
Deutschland
DE929
GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
Zentraleinkauf-Vergaben@mh-hannover.de
+49 5115326362

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334
+49 4131152943

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt im Zuge dieses Verfahrens für die Baumaßnahmen an den Gebäuden P01 und HLD Planungsleistungen Ingenieurbauwerke für Gebäude (Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021), Leistungsphasen 3 und 5-9 zu vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt für die Baumaßnahmen an den Gebäuden P01 und HLD die Planungsleistungen Ingenieurbauwerke für Gebäude (Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021), Leistungsphasen 3 und 5-9 zu vergeben.
Die beiden Bauwerke P1 und HLD sind öffentlichen zugänglich. Eine freiwillige Inaugenscheinnahme wird empfohlen. Die Besichtigung der Oberseite des HLDs wäre wegen des laufenden Flugbetriebs mit der Vergabestelle abzustimmen.
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Planungsleistungen der Betoninstandsetzung bei laufendem Betrieb einschließlich der Koordination der Gewerke und der Überwachung nach RÜV. Einzelheiten sind dem beiliegenden Vertragsmuster zu entnehmen. Zusätzlich zu dem angegebenen Grundleistungen gemäß HOAI werden die Koordinationsleistungen der Objektplanung als besondere Leistungen beauftragt:

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Carl-Neuberg-Straße 1
30625
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gleichstellung der Geschlechter
Fairere Arbeitsbedingungen

Anlage 5 Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung
Erfüllung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Angabe von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYT19KNH2G

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160
Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber: keine

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

25
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor nur von Bietern der engeren Wahl fehlende Unterlagen / Vorlagen nachzufordern.

Eignungsleihe und Hinweis zum Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe
Sowohl Bieter als auch Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf eignungsleihende Unternehmen stützen, die ihrerseits über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen und bei denen die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Als eignungsleihende Unternehmen kommen sowohl Nachunternehmer als auch sonstige Dritte in Betracht. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Stützt sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft auf Nachunternehmer oder Dritte zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf deren Umsätze, müssen die Nachunternehmer oder Dritten mit dem Bieter als auch Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften.
Sofern der Bieter somit zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss der Bieter insbesondere durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (Anlage 7 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen).
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird die MHH prüfen, ob das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Kriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe, insbesondere zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Hierfür muss der Bieter durch das Unternehmen insbesondere das entsprechende Formblatt (Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung [dortige Ziff. 6 - 8 nur, soweit für die Eignungsleihe erforderlich] - bitte beachten Sie auch die Hinweise auf den übrigen Formblättern; insbesondere hat das Eignungsverleihende Unternehmen ebenfalls die Anlagen 3 - 5 und 8 - 9 beizufügen) ausfüllen lassen und mit dem Angebot einzureichen.
Sofern ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB bei dem vom Bieter benannten Unternehmen vorliegt oder das Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium, für das es benannt wurde, nicht erfüllt, wird die MHH dem Bieter gemäß § 47 Abs. 2 Satz 3 VgV vorschreiben, das Unternehmen zu ersetzen. Sofern ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, wird die MHH nach pflichtgemäßem Er-messen entscheiden, ob der Bieter das Unternehmen ersetzen muss. Für die Aufforderung zur Ersetzung eines benannten Unternehmens wird die MHH den Bietern eine Frist setzen.
Im Übrigen ist der Austausch eines einmal benannten anderen Unternehmens zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich unzulässig

Hinweis Nachunternehmereinsatz
Nachunternehmer, die der Bieter für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nehmen will, muss mittels der Anlage 7 benennen. Die Anlagen 3 - 5 und 8 - 9 sind ebenfalls beizufügen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und der Anforderungen gemäß NTVergG

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5, den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 03 Erklärung NTVergG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 03 Erklärung NTVergG

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 03a Vertragsbedingungen Erklärung NTVergG Stand 30.06.2020. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 03a Vertragsbedingungen Erklärung NTVergG Stand 30.06.2020.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 06 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 06 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Anlage 07 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 07 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage 11 Referenzformblätter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 11 Referenzformblätter

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formlose Kurzdarstellung der jeweiligen Referenz (max. 2 DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 Pt, einzeiliger Zeichenabstand) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formlose Kurzdarstellung der jeweiligen Referenz (max. 2 DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 Pt, einzeiliger Zeichenabstand) überprüft. Unaufgeforderte Unterlagen, wie z.B. Projektbroschüren oder mehr als drei eingereichte Referenzen, gehen nicht in die Wertung mit ein

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis Qualitätssicherungssystem (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis, dass der Bieter ein internes Qualitätssicherungssystem installiert und betreibt.

Erforderlicher Nachweis:
Vorlage einer gültigen Zertifizierung oder einer textlichen Darstellung des QS-Systems (möglichst nicht länger als 2 DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 pt, einzeiliger Zeichenabstand)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer bestehenden oder im Auftragsfall abzuschließenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungshöhe von:
2,0 Mio. EUR für Personenschäden und
2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).

Erforderlicher Nachweis:
Kopie der Versicherungspolice oder einer rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters dass die Deckungssummen im Auftragsfall auf die geforderten Beträge erhöht oder neu abgeschlossen werden.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate; Stichtag: Ende der Angebotsfrist an diesem Verfahren) sofern erforderlich

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Eintragung in Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der für die Ausführung vorgesehene Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Architekt oder Ingenieur" rechtmäßig zu führen. Bei ausländischen Bietern gilt die Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG.

Erforderlicher Nachweis:
Jeweils eine aktuelle Bescheinigung oder ein Nachweis über die Mitgliedschaft und Eintragung in der entsprechenden Kammer (Architekten- oder Ingenieurkammer) oder ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis "Sachkundiger Planer" (SKP) für die Instandhaltung von Betonbauteilen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss die besondere Qualifikation als "Sachkundiger Planer" (SKP) für die Instandhaltung von Betonbauteilen nachweisen.

Erforderlicher Nachweis:
Kopie eines gültiges Zertifikates nach dem Ausbildungsbeirat anerkannten Trägers (z.B.Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer (ABB-SKP) oder ein vergleichbarer Nachweis)

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Der für die Ausführung vorgesehene Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Architekt oder Ingenieur" rechtmäßig zu führen. Bei ausländischen Bietern gilt die Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG.

Erforderlicher Nachweis:
Jeweils eine aktuelle Bescheinigung oder ein Nachweis über die Mitgliedschaft und Eintragung in der entsprechenden Kammer (Architekten- oder Ingenieurkammer) oder ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis "Sachkundiger Planer" (SKP) für die Instandhaltung von Betonbauteilen - Der Bieter muss die besondere Qualifikation als "Sachkundiger Planer" (SKP) für die Instandhaltung von Betonbauteilen nachweisen.

Erforderlicher Nachweis:
Kopie eines gültiges Zertifikates nach dem Ausbildungsbeirat anerkannten Trägers (z.B.Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer (ABB-SKP) oder ein vergleichbarer Nachweis)

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Bescheinigung der Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister - Der Bieter muss ordnungsgemäß im Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes eingetragen sein (sofern verpflichtend, s. Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung, Punkt 1).

Erforderlicher Nachweis (sofern verpflichtend):
Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (nicht älter als 6 Monate; Stichtag: Ende der Angebotsfrist an diesem Verfahren)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Versicherungsnachweis Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis einer bestehenden oder im Auftragsfall abzuschließenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungshöhe von:
2,0 Mio. EUR für Personenschäden und
2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).

Erforderlicher Nachweis:
Kopie der Versicherungspolice oder einer rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters dass die Deckungssummen im Auftragsfall auf die geforderten Beträge erhöht oder neu abgeschlossen werden

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Spezifischer Jahresumsatz": der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Betoninstandsetzungsmaßnahmen - Der spezifische Jahresumsatz des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft addiert) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) bezogen auf Planungsleistungen zu Betoninstandsetzungsmaßnahmen muss mindestens 600.000,00 EUR netto betragen.

Erforderlicher Nachweis:
Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2023-2025) bezogen auf Betoninstandsetzungsmaßnahmen anhand der Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung mind.4 fest angestellte Architekten und/oder Ingenieure bezogen auf Planungsleistungen zu Betoninstandsetzungsmaßnahmen in Vollzeit - Eigenerklärung mind.4 fest angestellte Architekten und/oder Ingenieure bezogen auf Planungsleistungen zu Betoninstandsetzungsmaßnahmen in Vollzeit

Erforderlicher Nachweis:
Eigenerklärung über die Mitarbeiteranzahl anhand der Anlage 01 Eigenerklärung zur Eignung

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis internes Qualitätssicherungssystem - Nachweis, dass der Bieter ein internes Qualitätssicherungssystem installiert und betreibt.

Erforderlicher Nachweis:
Vorlage einer gültigen Zertifizierung oder einer textlichen Darstellung des QS-Systems (möglichst nicht länger als 2 DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 pt, einzeiliger Zeichenabstand)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (s. Anlage 11 Referenzformblätter) - Referenzen (s. Anlage 11 Referenzformblätter)

Eignungsprüfung anhand von Einreichung von max. drei Unternehmensreferenzen.

Folgende Mindestanforderungen müssen hinsichtlich der eingereichten Referenzen erfüllt sein:

- mindestens eine der genannten Referenzen ist abgeschlossen und nicht älter als 7 Jahre (Fertigstellung bzw. Übergabe der LPH 8 seit dem 01.01.2019)

- mindestens eine der genannten Referenzen weist die in Eigenverantwortung erbrachten Leistungsphasen 3, 5-9 in Anlehnung an die HOAI auf

-mindestens eine der genannten Referenzen verfügt über Bauwerkskosten (KGr. 300 + 400) von 5,0 Mio. EUR netto

-mindestens eine der genannten Referenzen muss unter abschnittsweiser Aufrechterhaltung des Bauwerksbetriebs (z. B. Aufrechterhaltung der Parknutzung oder unter Aufrechterhaltung eines Flugbetriebs) erfolgt sein

- mindestens eine der genannten Referenzen muss im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers erbracht worden sein

Finanzierung

Es gelten die Bedingungen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere wird verwiesen auf den Vertragsentwurf sowie die Vertragsanlage Anl1-1_Allgemeine Vertragsbestimmungen.

Sicherheit für Vertragserfüllung:
Es gelten die Bedingungen aus Anl1-1_Allgemeine Vertragsbestimmungen.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen.

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Anlage 05 Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf: Anlage 05 Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf
- Anlage 08 Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU - Anlage zum BMWK-Rundschreiben.d: Anlage 08 Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU - Anlage zum BMWK-Rundschreiben.d
- Anlage 13 Eignungs_Zuschlagsmatrix.x: Anlage 13 Eignungs_Zuschlagsmatrix.x
- 2026-06-019 VM7-3_vorläufige Honorarberechnung_21.12.20_mit Formeln ING: Preisblatt
- Umsetzungskonzept inkl. Termin-/Risikomanagement sowie technologischer Methodik (formlos, max. bitte 5 DIN-A4-Seiten, in Arial, einfacher Zeilenabstand, Schriftgröße 11 pt): Die Instandhaltungsobjekte Parkdeck P01 und das Hubschrauberlandedeck sind durch die Kombination aus dynamischen Lasten (Hubschrauberlandungen) und chemischer Belastung extrem beansprucht.
Das hier

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung