Verfahrensangaben

Projektsteuerung ISEK

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.07.2026
27.07.2026 10:00 Uhr
31.08.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Schaumburg - Vergabestelle
DE116536965
Jahnstraße 20
31655
Stadthagen
Deutschland
DE928
Felix Pörtner
vergabestelle@schaumburg.de
+49 57217031389

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71541000-2
71000000-8
71500000-3
71540000-5
71541000-2
79421000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Hagenburg beabsichtigt für die Umsetzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Ortskern Hagenburg" Leistungen der Projektsteuerung und -managements zu vergeben. Es handelt sich um eine Projektsteuerungs- und -managementleistung die sich in ihrer Systematik an AHO Heft Nr. 9 (aktuelle Fassung) orientiert.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des geforderten Leistungsumfangs sind die projektbezogene Steuerung, Koordination, Überwachung und Begleitung der im Rahmenplan und in dessen Fortschreibung angelegten Sanierungsmaßnahmen einschließlich der erforderlichen koordinierenden Abstimmungs-, Fördermittel- und Schnittstellenleistungen.

Vergeben werden soll die Projektsteuerung in einer stufenweisen Beauftragung.

- Sofortige Beauftragung (unmittelbar mit Zuschlag): Stufe 1

- Beauftragungsstufe (Abruf nach Abschluss Stufe 1): Stufen 2 bis 4

Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Beauftragung der Stufen 2-4 zu verzichten, ein Anspruch auf die Beauftragung besteht nicht.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hagenburg
Deutschland
DE928

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Auftragnehmer muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen. Die Bezuschlagung erfolgt voraussichtlich in der 50. KW 2026. Die Vertragslaufzeit soll bis max. vier Jahre ab Bezuschlagung (voraussichtlich III. Quartal 2026 bis II. Quartal 2030) sein.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz

Integration von Klimaanpassung, Begrünung und Biodiversität als Querschnittsthemen

Barrierefreiheit

Barrierefreie Gestaltung wesentlicher öffentlicher Räume und kommunaler Schlüsselprojekte

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y6VYTW4Q0MEC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Dokumente, die erst in der Angebotsphase relevant sind, werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerb noch nicht bereitgestellt. Es handelt sich um: 04_HGB_PS_Honorarblatt.xlsx, 10_HGB_PS_Anmerkungen Bietende zum Vertrag.pdf, 11_HGB_PS_Angebotsvordruck.pdf, 09_HGB_PS_Besichtigung_der_Örtlichkeiten.pdf.

Auskünfte werden ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform DTVP erteilt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbenden Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bietende den AG hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bietenden sind ausgeschlossen, soweit in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Die von den Bietenden erbetenen, Personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens nach Maßgabe der gesetzlichen Vergabeart verarbeitet und gespeichert. Die Bewerbenden sind damit einverstanden, dass die bekanntgegebenen personenbezogenen Angaben und übrigen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert werden (siehe Anlage 05 Unterlagenverzeichnis).

Das Vergabeverfahren wird im Namen und im Auftrag der Gemeinde Hagenburg durchgeführt. Die Vergabestelle des Landkreises Schaumburg ist hierbei nur beratend und als ausführende Stelle tätig.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der AG weist des Weiteren darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bietenden haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Die Vergabestelle wird die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Es ist eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorzuweisen (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr; alternativ ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine solche im Fall der Auftragserteilung unverzüglich bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen wird). Die Deckungssummen müssen mindestens

2,5 Mio. EUR für Personenschäden
1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden
1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden

betragen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen.

Der Nachweis ist je Bewerbenden oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Darstellung des Projektsteuerers (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Architektenkammer), gesetzliche Vertretung, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum des Projektsteuerers sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung einer Konzernverbundenheit/-angehörigkeit bzw. zu anderen Unternehmen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zum fehlenden Russlandbezug der Leistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Eigenerklärung zum fehlenden Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) abzugeben.

Für die Teilnehmenden einer Bietendengemeinschaft ist die Erklärung für jeden Teilnehmenden separat einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Erklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen) sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB abzugeben.
Belegen Sie Ihre angekreuzten Maßnahmen in einer selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck. Bezeichnen Sie diese bitte als "Anlage zur Eigenerklärung Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB".

Für die Teilnehmenden einer Bietendengemeinschaft ist die Erklärung für jeden Teilnehmenden separat einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsätze (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtumsatz des Unternehmens:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 100.000 EUR nachzuweisen.

Umsatz für Leistungen, die mit der gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit der gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 250.000 EUR pro Jahr nachzuweisen.

Die Umsatzangaben werden bei einer Bietendengemeinschaft addiert gewertet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Personalstand (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es ist ein Nachweis zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den letzten drei Geschäftsjahren zu erbringen.

Maßgeblich sind ausschließlich fest angestellte Mitarbeitende in Vollzeit einschließlich Büroinhabender und/oder Geschäftsführender. Nicht berücksichtigt werden freie Mitarbeitende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Aushilfskräfte.

Der Nachweis ist getrennt nach den folgenden Funktionen zu führen:

- Projektsteuerer/-innen
- Projektassistenz
- Projektmitarbeitende

Als Mindestanforderung ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ein durchschnittlicher Personalbestand von mindestens 2,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Bereich Projektsteuerung nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis der Eignung für Projektsteuerungs- und Managementleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis der fachlichen Eignung des / eines Büroinhabenden / Geschäftsführenden ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) oder der Eintragung in eine Architekten-/Ingenieurkammer und / oder Nachweis nach DVP, GMP (oder vergleichbar) zu führen.

Für die Teilnehmenden einer Bietendengemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmenden separat einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Einzureichen sind als Mindestanforderung insgesamt zwei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen, jeweils eines für die nachfolgend beschriebenen Leistungsbilder:

- Projektsteuerung und -management "Ortskernentwicklung (ISEK-Umsetzung)"
- Projektsteuerung und -management "Vorbereitung Bebauungsplanverfahren"

Für jedes Leistungsbild ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Die nachfolgend genannten Mindestanforderungen sind je Leistungsbild zu erfüllen.

1. Leistungsbild "Projektsteuerung und -management Ortskernentwicklung (ISEK-Umsetzung)"
Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die eingereichte(n) Referenz(en) müssen in ihrer Gesamtheit die folgenden Kriterien mindestens einmal erfüllen:
- Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 9 für die Handlungsbereiche A bis D sowie die Projektstufen 1 bis 5,
- Begleitung einer ISEK-Umsetzung im ländlichen Raum,
- Leistungserbringung für einen öffentlichen Auftraggeber,
- Begleitung integrierter Verkehrs- und Freianlagenplanungen,
- vorläufige Gesamtkosten (Kostengruppen 200 bis 700) von mindestens 250.000 EUR brutto.

2. Leistungsbild "Projektsteuerung und -management Vorbereitung Bebauungsplanverfahren"
Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die eingereichte(n) Referenz(en) müssen in ihrer Gesamtheit die folgenden Kriterien mindestens einmal erfüllen:

- Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 9 für die Handlungsbereiche A bis D sowie die Projektstufen 1 bis 5,
- Vorbereitung oder Begleitung eines Bebauungsplanverfahrens,
- Leistungserbringung für einen öffentlichen Auftraggeber,
- vorläufige Gesamtkosten (Kostengruppe 700) von mindestens 30.000 EUR brutto.

Hinweise zu den Referenzen:
Die Leistungserbringung der zur Wertung eingereichten Referenzprojekte soll grundsätzlich abgeschlossen sein. Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte können bis zu der im Formblatt 06 als abgeschlossen angegebenen Projektstufe berücksichtigt werden.
Die erforderlichen Angaben zu den Referenzprojekten sind in den nachfolgenden Formblättern (vgl. Teilnahmeantrag) einzutragen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die gemachten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenartig bei den angegebenen Auftraggebern bzw. Bauherrschaften zu überprüfen.
Die eingereichten Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Bewertung im Verhandlungsverfahren herangezogen.
Für die Bewertung werden alle eingereichten Referenzen eines Leistungsbildes berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt durch Bildung des arithmetischen Mittelwertes. Die Einreichung einer großen Anzahl von Referenzen führt daher nicht automatisch zu einer besseren Gesamtbewertung. Es werden maximal fünf Referenzen bewertet.
Für die Bewertung ist die Wertungsmatrix gemäß Anlage 06 maßgeblich.

Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Referenzen über vergleichbare Leistungen berücksichtigt. Die Referenzprojekte dürfen bis zu zehn Jahre zurückliegen.

Für jede Referenz sind (unter Verwendung des Formblatts - siehe Anlage 01 Teilnahmeantrag) folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Art der Leistung,
c) Leistungszeitraum,
d) Anzahl der Maßnahmen/Größe des Plangebiets,
e) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen),
f) Auftraggebende (Name, Anschrift),
g) Optional: Ansprechpartner des jeweiligen AG (Telefonnummer, E-Mail).

Für die Teilnehmenden einer Bietendengemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jeden Teilnehmenden separat einzureichen. Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bietendengemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmenden einer Bietendengemeinschaft einzeln.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Registereintragung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Es ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend, vorzulegen. Ausländische Bietende haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.

Für die Teilnehmenden einer Bietendengemeinschaft ist der Nachweis für jeden Teilnehmenden separat einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bankerklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Es ist der Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 6 Monate) zu erbringen (Bei Bewerbendengemeinschaften von jedem Mitglied separat).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Unterauftragnehmende/Eignungsleihe (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Unterauftragnehmende:
Wenn der Bewerbende beabsichtigt, Teile des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben, muss er diese Teile in der Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmenden (siehe Anlage 01 Teilnahmeantrag) angeben und mit dem Angebot einreichen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).

Die Bewerbenden werden gebeten, falls bei Abgabe des Teilnahmeantrags bereits bekannt, die Namen der Unterauftragnehmenden anzugeben.

Vor Zuschlagserteilung behält sich der AG vor, zu überprüfen, ob bei den benannten Unterauftragnehmenden des für den Zuschlag vorgesehenen Bewerbenden/Bietenden Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen. Falls ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB bezüglich eines Unterauftragnehmenden erfüllt ist und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB dem AG nicht nachgewiesen wurde, wird der AG den Austausch dieses Unterauftragnehmenden verlangen.

Eignungsleihe:
Nehmen Bewerbende zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit die Mittel anderer Wirtschaftsteilnehmenden (als solche gelten auch Unterauftragnehmende, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) in Anspruch (Eignungsleihe), hat er bereits mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen (kumulativ) vorzulegen (siehe Anlage 01 Teilnahmeantrag):

- Eigenerklärung zum Unternehmen/Büro gemäß der (siehe Anlage 01 Teilnahmeantrag) gesondert für jeden Eignungsverleiher,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, gesondert für jeden Eignungsverleihenden,
- Nachweis der Eignung in Bezug auf diejenigen Mittel der Eignungsverleihenden, die der Bietende zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt.

Die Unterlagen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen nur in dem Umfang für die Eignungsverleihenden ausgefüllt werden, in welchem diese ihre Leistungsfähigkeit dem Bietenden zur Verfügung stellen; es reicht aus, wenn die Leistungsfähigkeit vom Bietenden und den Eignungsverleihenden zusammen nachgewiesen ist.

Unterlagen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit, wie bspw. Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung, müssen jedoch von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbringen soll (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV),
- Nachweis, dass dem Bietenden die erforderlichen Mittel der Eignungsverleihenden bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen gemäß Anlage 01, Teilnahmeantrag - gesondert für jeden Eignungsverleihende.

Die Bewerbenden/Bietenden müssen Eignungsverleihende ersetzen, wenn bei diesen ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB dem AG nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt wird.

Der AG macht - soweit relevant - von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch.
Im Falle der Inanspruchnahme der Kapazitäten des Eignungsverleihenden im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen die Bietenden und Eignungsverleihenden daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der AG wird vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihenden des für den Zuschlag vorgesehenen Bietenden verlangen. Wird diese nicht oder nicht form- und fristgerecht eingereicht, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Soweit die Eignungsverleihenden als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, gelten zusätzlich die Ausführungen unter Kapitel 2.5 und 2.6 dieser Bewerbungsbedingungen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Fachliche Eignung der vorgesehenen Projektsteuerung PS, stellv. Projektsteuerung (stellv. PS) - Die Eignung wird anhand der Berufserfahrung der Projektsteuerung und stv. Projektsteuerung in vergleichbaren Positionen bewertet:

- Persönliche Erfahrung des PS: < 6 Jahre = 1 Punkt, > 10 Jahre = 2 Punkte, > 15 Jahre = 3 Punkte, > 20 Jahre = 4 Punkte

- Persönliche Erfahrung des stellv. PS: < 4 Jahre = 1 Punkt, > 8 Jahre = 2 Punkte, > 15 Jahre = 3 Punkte, > 20 Jahre = 4 Punkte

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 3.

Die nachfolgend aufgeführte "Gewichtung (Punkte, genau)" entspricht nicht der tatsächlich möglichen Maximalpunktzahl und dient nur zur Umgehung des Systems.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
250,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Vergleichbare Referenz - Projektsteuerung und -management "Ortskernentwicklung (ISEK-Umsetzung)" - Die Eignung wird anhand der einzureichenden Referenz im Bereich "Projektsteuerung und -management "Ortskernentwicklung (ISEK-Umsetzung)" bewertet.

- Vergleichbarkeit der Steuerungs- und Managementaufgabe. Das Projekt hat:

4 Punkte = Projektsteuerung und -management "Ortskernentwicklung (ISEK-Umsetzung)" mit durchschnitlichen Anforderungengen oder höher (in Anlehung AHO Heft Nr.9 für die Handlungsbereiche A-D und die Projektstufen 1-5)

2 Punkte = Projektsteuerung und -management "Ortskernentwicklung (ISEK-Umsetzung)" mit geringen Anforderungengen (in Anlehung AHO Heft Nr.9 für die Handlungsbereiche A-D und die Projektstufen 1-5)

1 Punkte = Projektsteuerung und -management "Ortskernentwicklung (ISEK-Umsetzung)" mit sehr geringe Anforderungengen (in Anlehung AHO Heft Nr.9 für die Handlungsbereiche A-D und die Projektstufen 1-5)

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 7.

- Art der Leistung. Das geplante Projekt ist:

4 Punkte = Referenz mit Leistungen "Verkehrs- und Freianlagenplanung" inklusive Fördermittelmanagement

3 Punkte = Referenz mit Leistungen "Verkehrsplanung"

2 Punkt = Referenz mit Leistungen Freianlagenplanung"

1 Punkt = Fördermittelmanagement / Sonstiges

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 4.

- Vergleichbarkeit der erbrachten Projektstufen. Zu vergebene Projektstufen:

4 Punkte = Erbringung von 4 Projektstufen mit allen Handlungsbereiche A bis D

3 Punkte = Erbringung von 3 Projektstufen mit mind. 3 Handlungsbereichen

2 Punkte = Erbringung von 2 Projektstufen mit mind. 2 Handlungsbereichen

1 Punkt = Erbringung von 1 Projektstufen mit mind. 1 Handlungsbereich

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 3.

- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung Maßnahmenumsetzung (Anzahl). Das gesteuerte Gebiet hat:

5 Punkte = mindestens 11 Maßnahmen

2 Punkte = mindestens 5 Maßnahmen

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 3.

- Vergleichbarkeit des Investitionsvolumens. (Vorläufige) Gesamtkosten, brutto (KG 200 - 600):

3 Punkte = Investitionsvolumen > 6,5 Mio. EUR

2 Punkte = Investitionsvolumen 3,5 Mio. EUR bis 6,5 Mio. EUR

1 Punkt = Investitionsvolumen < 3,5 Mio EUR

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 3.

- Öffentlicher Auftraggeber:

2 Punkte = ja

1 Punkt = nein

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 2.

Die nachfolgend aufgeführte "Gewichtung (Punkte, genau)" entspricht nicht der tatsächlich möglichen Maximalpunktzahl und dient nur zur Umgehung des Systems.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
250,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Vergleichbare Referenz - Projektsteuerung und management "Vorbereitung Bebauungsplanverfahren" - Die Eignung wird anhand der einzureichenden Referenz im Bereich "Projektsteuerung und -management "Vorbereitung Bebauungsplanverfahren"" bewertet.

- Vergleichbarkeit der Steuerungs- und Managementaufgabe. Das geplante Projekt hat:

4 Punkte = Projektsteuerung und -management "Vorbereitung Bebauungsplanverfahren" mit durchschnitlichen Anforderungengen oder höher (in Anlehung AHO Heft Nr.9 für die Handlungsbereiche A-D und die Projektstufen 1-5)

2 Punkte = Projektsteuerung und -management "Vorbereitung Bebauungsplanverfahren" mit geringen Anforderungengen (in Anlehung AHO Heft Nr.9 für die Handlungsbereiche A-D und die Projektstufen 1-5)

0 Punkte = Projektsteuerung und -management "Vorbereitung Bebauungsplanverfahren" mit sehr geringe Anforderungengen (in Anlehung AHO Heft Nr.9 für die Handlungsbereiche A-D und die Projektstufen 1-5)

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 7.

- Art der Leistung. Das geplante Objekt ist:

3 Punkte = Referenz mit Leistung "Unterstützung bei Vorbereitung des Einleitungsbeschluss ", "Steuerung von Planungsbüros bei der Erstellung eines Bebauungsplans" und "Unterstützung bei Vorbereitung des Satzungsbeschluss"

2 Punkte = Referenz mit Leistung "Steuerung von Planungsbüros bei der Erstellung eines Bebauungsplans" und "Unterstützung bei Vorbereitung des Einleitungsbeschluss " oder "Unterstützung bei Vorbereitung des Satzungsbeschluss"

1 Punkt = Referenz mit Leistung "Unterstützung bei Vorbereitung des Einleitungsbeschluss ", "Steuerung von Planungsbüros bei der Erstellung eines Bebauungsplans" oder "Unterstützung bei Vorbereitung des Satzungsbeschluss"

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 4.

- Vergleichbarkeit der erbrachten Steuerungsleistungen. Es wird ein Punkt je Auswahlbereich vergeben:

4 Punkte = Alle vier Bereiche wurden geleistet

3 Punkte = 3/4 Bereichen wurden geleistet

2 Punkte = 2/4 Bereichen wurden geleistet

1 Punkte = 1/4 Bereichen wurden geleistet

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 3.

- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung Gebietsgröße (Fläche). Das geplante Gebiet hat:

5 Punkte > 15 ha

3 Punkte = 10 bis 15 ha

1 Punkt = bis 10 ha

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 3.

- Vergleichbarkeit des Auftragsvolumen. (Vorläufige) Gesamtkosten, brutto (KG 200 - 600):

5 Punkte = Auftragsvolumen >= 30.000 EUR brutto

1 Punkt = Auftragsvolumen < 30.000 EUR brutto

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 3.

- Öffentlicher Auftraggeber:

2 Punkte = ja

1 Punkt = nein

Der Gewichtungsfaktor liegt bei 2.

Die nachfolgend aufgeführte "Gewichtung (Punkte, genau)" entspricht nicht der tatsächlich möglichen Maximalpunktzahl und dient nur zur Umgehung des Systems.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
500,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bewerbendengemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen zur Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags. Im Falle der Zuschlagserteilung kommt eine rechtliche Beziehung unmittelbar zwischen dem AG und der Bewerbendengemeinschaft zustande. Die Mitglieder der Bewerbendengemeinschaft haften gegenüber dem AG als Gesamtschuldner.

Eine Bewerbendengemeinschaft kann vertikal oder horizontal angelegt sein. Eine vertikale Bewerbendengemeinschaft ist eine Kooperation von Unternehmen unterschiedlicher Disziplinen. Bei einer horizontalen Bewerbendengemeinschaft schließen sich mehrere Unternehmen gleicher Fachrichtung zusammen.
Nicht jede Bewerbendengemeinschaft ist rechtlich zulässig. Insbesondere sind § 1 GWB und Art. 101 AEUV zu beachten. In der Regel unbedenklich sind vertikale Bewerbendengemeinschaft, da hierdurch der Wettbewerb nicht eingeschränkt wird. Problematisch kann hingegen insb. bei Bewerbendengemeinschaften sein, dass Unternehmen beteiligt sind, die den Auftrag auch alleine ausführen könnten. Insbesondere hier ist ggf. eine detaillierte Begründung erforderlich.

Es wird empfohlen, bei der beabsichtigten Gründung einer Bewerbendengemeinschaft die Zulässigkeit rechtlich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbendengemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass die Bildung der Bewerbendengemeinschaft rechtlich zulässig ist (siehe Anlage 01, Teilnahmeantrag). Die Bewerbendengemeinschaft hat darüber hinaus auf gesondertes Verlangen des AG die rechtliche Zulässigkeit ihrer Bildung durch geeignete und nachprüfbare Angaben anhand objektiver Kriterien und ggf. erforderlicher Unterlagen glaubhaft zu machen, z.B. durch ein entsprechendes Rechtsgutachten.
Bewerbendengemeinschaften haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbendengemeinschaft zu benennen sowie folgende von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (siehe Anlage 01, Teilnahmeantrag) abzugeben, dass die Bildung einer Bewerbendengemeinschaft durch die genannten Mitglieder rechtlich zulässig ist. Sie verstößt insbesondere nicht gegen § 1 GWB und Art. 101 AEUV, wenn
- die Mitglieder der Bewerbendengemeinschaft hinsichtlich der relevanten Ausschreibungsmärkte schon nicht zueinander in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen oder
- kein Mitglied der Bewerbendengemeinschaft aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) jeweils alleine für sich zu einer erfolgversprechenden Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbendengemeinschaft die Mitglieder der Bewerbendengemeinschaft in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben und sich die Beteiligung an der Bietendengemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder als eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung darstellt.

Ferner ist zu erklären,
- dass die/der für die Abgabe des Angebots der Bewerbendengemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennende Bevollmächtigte von den Mitgliedern der Bewerbendengemeinschaft bevollmächtigt ist, die Bewerbendengemeinschaft sowie die Bewerbendengemeinschaftsmitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich zu vertreten und berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen an die Bietendengemeinschaft entgegen zu nehmen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

-

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung