Vorzulegende Nachweise:
Berufs-/Betriebshaftpflichtbescheinigung; Es ist eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorzuweisen. Die Deckungssummen müssen mindestens
10 Mio. EUR für Personenschäden
10 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden
betragen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
Ob eine rechtsverbindliche Erklärung des Versicherers, dass eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird vorliegt, ist im Formblatt zur Haftpflichtversicherung zu erklären und per Bestätigung des Versicheres nachzuweisen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Nichtvorliegen von gesetzliche Ausschlussgründen gem. § 16 Abs. 2 VOB/A; Es ist eine Eigenerklärung hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. § 16 Abs. 2 VOB/A vorzulegen. Dazu gehört, ob:
1. ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. sich das Unternehmen nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Jahresumsatz; Es ist mittels Eigenerklärung der Gesamtumsatz des Bewerbers (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
Es ist eine Eigenerklärung zum tätigkeitsbezogenen Umsatz des Bewerbers (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Bauleistungen nachzuweisen.
Die Mindestanforderung beträgt durschnittlich 10 Mio. EUR.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung