Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern soll in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens erfolgen.
Die von Unternehmen gegebenenfalls im Verlauf des Verfahrens erbetenen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich Unternehmen hiermit einverstanden. Soweit Unternehmen im Rahmen des Verfahrens dem Auftraggeber personenbezogene Daten von Dritten (Mitarbeiter, Nachunternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Referenzgeber) übermitteln, sind sie für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung der Dritten selbst verantwortlich.
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch in Textform. Die erforderliche Signatur gem. § 126b BGB wird in diesem Zusammenhang als "Containersignatur" automatisch über das "cosinex Bietertool" abgegeben. Die "Willenserklärung" erfolgt dadurch je Angebot, sodass sich jeder Bieter automatisch an seine hochgeladenen Dokumente bindet. Eine gesonderte Dokumentensignatur ist nicht erforderlich. Sollten Signaturmöglichkeiten in Dokumenten vorgesehen seien, handelt es sich um Standarddokumente, Die dortige Signatur ist nicht zwingend erforderlich.
Sämtliche Vertragsbedingungen eines möglichen Auftragnehmers werden abgelehnt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
Die Zuschlagskriterien setzen Sich wie folgt zusammen:
- Gesamthonorar und Stundensätze für zusätzlich beauftragte Leistungen (60%)
- Konzept mit den Unterkriterien Projektleitung/Bauüberwachung und Projektumsetzung (40%)
- Die genauen Informationen zu den Anforderungen an die jeweiligen Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
- Es sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 stufenweise vergeben werden.
Stufe 1: LPH 1 bis 4
Stufe 2: LPH 5
Stufe 3: LPH 6 bis 7
Stufe 4: LPH 8 bis 9
Der Auftraggeber behält sich vor, die Projektstufen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggf. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
- Wir weisen auf die Änderung der Anzahl der Brandbekämpfungsabschnitte von elf auf sieben Abschnitte in der Leistungsbeschreibung hin.