Der Landkreis Schaumburg beabsichtigt die Oberschule Bückeburg inklusive der angrenzenden Sporthalle umzubauen und brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Dafür sind Planungsarbeiten erforderlich.
Ausgeschrieben werden die Grundleistungen der Objektplanung in den LPH 1-9 gem. § 33 ff. HOAI: Die Umsetzung der Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept, die Reaktivierung der Turnhalle, sowie von Werk- und Nebenräumen und der barrierefreie Zugang der Unterrichts-, Fach- und Verwaltungsräume. Der Leistungsumfang wird, unabhängig möglicher weiterer Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept, folgende Maßnahmen beinhalten:
- Erstellen von Bauantragsunterlagen- Verlegung und/oder Schottung der nicht zum Flur gehörenden Kabel, sowie brandschutztechnischer Verschluss von Durchbrüchen- Erneuerung Abhangdecke inkl. Beleuchtung- Erneuerung Flur- und Treppenhaustüren- Gesamtheitliche BMA/BMZ- Erneuerung ELA- Einbau von Aufzügen- Sanierung der Turnhalle (Austausch Lüftungsanlage, Instandsetzung Tore)- Verlegung / Tausch von Verwaltungs- und Unterrichtsräumen- Baulicher 2. Flucht- und Rettungsweg aus dem Musikraum.- Abdichtung erdberührter Bauteile und Sanierung feuchtegeschädigter Bereiche- Sanierung Kellerwände
Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen der Bieter zu den Anforderungen des Aus-schreibungsgegenstands. Bieter sollten möglichst konkret erläutern, welche Methoden bzw.welche Herangehensweise sie einsetzen, um die Erwartungen des Auftraggebers zu erfüllen.Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden ins Verhältnis zu den Mitbietern gesetzt.Dabei fließt auch ein, wie konkret und verbindlich das Konzept ist.
Weiterhin erwartet der Auftraggeber, dass das Projekt von einem qualifizierten Team betreutwird, das während der gesamten Projektlaufzeit bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten durch-gehend und in ausreichendem Umfang verfügbar ist. Bitte legen Sie eine detaillierte Personal-planung vor, in der namentlich die beteiligten Personen, deren Aufgaben, Berufsqualifikationenund verfügbare Kapazitäten aufgeführt sind. Berücksichtigen Sie außerdem, in welchem Um-fang die Mitarbeitenden durch andere Projekte ausgelastet sind. Darüber hinaus sollten Vertretungsregelungen, Übergaben bei Projektphasenwechseln und die Schnittstellen zwi-schen den Teammitgliedern beschrieben werden.
Aus Auftraggebersicht ist es von herausragender Bedeutung, dass das Vorhaben planerischvon Personen geleitet wird, die über umfassendes Wissen und praktische Erfahrungen ausder Planung und Errichtung von Gebäuden verfügen, die der kommunalen Daseinsvorsorgedienen.Bieter sollten daher zu den für die Projektleitung vorgesehenen Personen Angaben machenzu:- Qualifikationen und relevanten Erfahrungen in der Planung und Realisierung kommu-naler Bauprojekte,- Projektarten, Schwierigkeitsgrad, Leistungsumfang und Baukosten der referenziertenVorhaben,- persönlichen Referenzprojekten im Bereich der Sanierung von Schulen oder vergleich-barer Einrichtungen.
Gewertet wir das Gesamthonorar, welches sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügtenPreisblatt anhand der Bietereintragungen ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtho-norar erhält die maximal zu erreichende Punktzahl von 150 Punkten. Die weiteren Angeboteerhalten Punktzahlen nach folgender Formel:Punktzahl = 150 (2 ? Gesamtkostern / niedrigste Gesamtkosten)Angebote mit dem 2-fachen Wert der niedrigsten Gesamtkosten (bzw. noch höheren Gesamt-kosten) erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben.Stundensätze für zusätzlich beauftrage LeistungenGewertet wird wie im Kriterium Gesamthonorar beschrieben. Für die oben genannte Formelwerden die Durchschnittswerte der im Preisblatt eingetragenen Stundensätze genutzt.
Die Beauftragung der Leistungen soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt werden. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 (Anlage 10) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Eine Beauftragung erfolgt durch schriftlichen Abruf der Leistungen.
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Verga-beverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens.
Die von Unternehmen gegebenenfalls im Verlauf des Verfahrens erbetenen personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Mit der Teilnahme am Verfahren erklären sich Unternehmen hiermit einverstanden. Soweit Unternehmen im Rahmen des Verfahrens dem Auftraggeber personenbezogene Daten von Dritten (Mitarbeiter, Nachunternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Referenzgeber) übermitteln, sind sie für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung der Dritten selbst verantwortlich.
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch in Textform. Die erforderliche Signatur gem. § 126b BGB wird in diesem Zusammenhang als "Containersignatur" automatisch über das "cosinex Bietertool" abgegeben. Die "Willenserklärung" erfolgt dadurch je Angebot, sodass sich jeder Bieter automatisch an seine hogeladenen Dokumente bindet. Eine gesonderte Dokumentensignatur ist nicht erforderlich. Sollten Signaturmöglichkeiten in Dokumenten vorgesehen seien, handelt es sich um Standarddokumente, Die dortige Signatur ist nicht zwingend erforderlich.
Sämtliche Vertragsbedingungen eines möglichen Auftragnehmers werden abgelehnt, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.