Vorzulegende Nachweise:
Erklärung zur Eignung_Bau; Zum Nachweis der Eignung ist
Mit dem Angebot vorzulegen:
- Es ist (mittels Eigenerklärung im Formblatt 124) über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB zu informieren.
- Es ist (mittels Eigenerklärung im Formblatt 124)) der Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben.
- Es ist eine Erklärung (mittels Eigenerklärung im Formblatt 124) über den Bestand von Insolvenzverfahren und Liquidation abzugeben.
- Es ist (mittels Eigenerklärung im Formblatt 124) über die Eintragung ins Handelsregister, die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer zu informieren.
- Es ist (mittels Eigenerklärung im Formblatt 233) anzugeben, ob Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Sofern dies der Fall ist, sind die Leistungsbereiche und die Namen der Nachunternehmer zu benennen.
- Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er für die Ausführung der beschriebenen Leistung geeignet ist (mittels Eigenerklärung) und weist dies anhand der mit Formblatt "Anlage Referenzliste zum Formblatt 124 VHB" vorformulierten Referenzen für mind.- 3 realisierte Projekte in ähnlicher Größenordnung mit öffentlichen Bauherren nach innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre.
Auf Anforderung vorzulegen:
- Es sind Nachweise (mittels Dritterklärung) über die ordnungsgemäße Abgabe von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung zu erbringen und dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), der Berufsgenossenschaft, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
- Es sind Nachweise (mittels Dritterklärung) über die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
- Es ist ein Nachweis (mittels Eigenerklärung) zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den letzten drei Jahren, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal zu erbringen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung