Art der Leistung
Rahmenvertrag Zaunarbeiten
Umfang der Leistung
Erstellen von Zäunen gemäß beiliegendem Leistungsverzeichnis, inklusive aller Nebenleistungen wie Demontagearbeiten und Fundamenterstellung.
Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, unterhält ca. 86 Liegenschaften mit 219 Nutzungseinheiten und einer Gesamtfläche von rd. 110.000 m2 BGF. Für Zaunarbeiten (Neubau und Reparatur) soll ein Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden.
Grundlage für das Angebot, den Auftrag und die Ausführung sind die VOB in ihrer neusten Fassung, sowie alle geltenden DIN-Fachvorschriften. Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle einschlägigen Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft einzuhalten.
Die technische Ausrüstung und Fähigkeit für die im LV aufgeführten Leistungen ist Vertragsbedingung.
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis enthält die erfahrungsgemäß am häufigsten vorkommenden Leistungen bezogen auf alle Liegenschaften der Gemeinde Isernhagen. Die angegebenen Mengen sind auf 4 Jahre hochgerechnet.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Hinweis: Bei den ausgeschriebenen Positionen handelt es sich um Leistungen, die nur im Bedarfsfall zum Tragen kommen. Die Angebotssumme entspricht also nicht der zu erwartenden Auftragssumme.
Die Preise verstehen sich für eine fertige übergabereife Arbeit einschließlich aller Stoffe, Transporte, Auslösungen und Baustelleneinrichtung.
Die Aufträge können auch Kleinstmengen enthalten, dies ist bei der Kalkulation der Einheitspreise zu beachten.
Die Kosten für die An- und Abfahrten in das Gemeindegebiet werden gesondert in einer Position abgefragt.
Die Ausführungsfrist ab Erteilung eines Einzelauftrages beträgt ca. 2 Wochen.
Bei den Zäunen handelt es sich vorwiegend um Metallzäune und Holzzäune:
- Gittermattenzäune: Richtfabrikat LEGI R fit R + K, da 90 % der Zäune im Bestand mit diesem Fabrikat vorhanden sind
- Zauntore: Richtfabrikat LEGI Vario-Tor oder gleichwertig
- Drahtgeflechtzäune
- Staketenzäune
- Sichtschutzzäune
Alle Zaunpfosten sind mit Betonfundamenten zu gründen. Für die verschiedenen Zaunhöhen werden folgende Mindest - Fundamentabmessungen festgelegt:
? Höhe bis 1,20 m: Fundamente 30 cm x 30 cm, Tiefe 80 cm
? Höhe über 1,20 m bis 1,80 m: Fundamente 40 cm x 40 cm, Tiefe 80 cm.
Die Ausschreibung enthält folgende Abfragen, die zur Auswertung benötigt werden:
Leistungsverzeichnis:
- Vergütung gemäß dem Leistungsverzeichnis.
Leistungen die nicht im LV enthalten sind:
- Falls eine Leistung nicht enthalten ist, wird für das Material (nachweislicher Einkaufspreis) ein Aufschlag von 20 % vom Nettogrundpreis gewährt. Die für die Leistung benötigte Arbeitszeit muss per Stundenlohnzettel nachgewiesen werden. Die vorgenannte Leistung ist nur auf ausdrückliche Anforderung durch die Bauleitung auszuführen.
Fahrtkosten (siehe LV):
Die Kosten bestehen aus:
- Kosten des KFZ inklusive allen anfallenden Verbrauchs- und Unterhaltungskosten sowie Bereitstellungspauschalen für Fahrzeuge.
- Rüstzeiten
- Kosten der Mitarbeiter während der Fahrtzeit
- Fahrten vom Firmensitz/Stützpunkt des AN in das Gemeindegebiet der Gemeinde Isernhagen. Abrechenbar max. eine Fahrt pro Tag.
Wichtige HINWEISE:
- Die Pfosten, Anker o.dgl. (für Zäune und Tore) sind bis zur Aushärtung der Fundamente unbedingt zu sichern (z.B. Lattung, Aussteifung).
- Bei allen Zäunen sind Bauteile aus Kunststoff ausdrücklich untersagt.
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Preisänderung / Preisgleitklausel
1. Grundsatz
Die in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Preise, insbesondere Einheitspreise, Stundenverrechnungssätze sowie Pauschalen (z. B. für Anfahrt), beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Kostenniveau.
2. Anpassungsintervall
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einmal jährlich - jeweils zum 01.07. eines Kalenderjahres - eine Anpassung der vereinbarten Preise zu beantragen.
Die Mitteilung über die beabsichtigte Anpassung hat schriftlich bis spätestens zum 01. 06 des Jahres zu erfolgen. Die erste Anpassung ist ab dem Jahr 2027 möglich.
3. Bemessungsgrundlage der Anpassung
Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage der Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes. Maßgeblich sind insbesondere:
a) für Materialkosten: der Erzeugerpreisindex für Bauleistungen am Bauwerk - Neubau, gewerbliche Betriebsgebäude (z. B. Tabelle Nr. 61241-0002 bzw. entsprechende GENESIS-Online Tabelle),
b) für Lohnkosten: Statistisches Bundesamt - "Index der tariflichen Stundenlöhne und Monatsgehälter" bzw. "Tarifverdienste, Tarifbindung Baugewerbe" (z. B. Fachserie / 16 / 4 / 3)
c) für Anfahrtskosten: Der Verbraucherpreisindex Gesamtwirtschaftliche Daten, Teilgruppe Verkehr (COICOP 07)
Maßgeblich ist jeweils die prozentuale Veränderung des einschlägigen Indexes gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Anpassung.
4. Berechnungsformel
Die Anpassung erfolgt nachfolgender Formel:
Neuer Preis = Alter Preis × Neuer Index
Alter Index
5. Nachweis und Zustimmung
Der Auftragnehmer hat die jeweilige Indexentwicklung durch geeignete Nachweise (z. B. amtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts) zu belegen.
Der Auftraggeber prüft die Mitteilung binnen 30 Kalendertagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein begründeter Widerspruch, gilt die Preisänderung als anerkannt.
6. Begrenzung der Anpassung
Eine jährliche Preisänderung - nach oben oder unten - darf maximal 5 % des bisherigen Preises betragen.
7. Außerordentliche Preisänderungen
Bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Preisänderungen einzelner Kostenkomponenten (z. B. Materialteuerungen über 10 % laut Indexentwicklung) können die Vertragspartner auf Antrag eine außerordentliche Preisanpassung gemäß § 2 Abs. 7 VOB/B verhandeln.