Art der Leistung
Kampfmittelsondierung
Umfang der Leistung
Die Gemeinde Isernhagen (im Weiteren: AG) plant insgesamt drei der gemäß Luftbild-auswertung des LGLN vom 24.01.2025 ausgewiesenen Bombenblindgängerver-dachtspunkte mittels Kampfmittelsondierung überprüfen zu lassen (s. Abschnitt 2.2. und s. Anlage 3).
In der vorliegenden Ergebniskarte der Luftbildauswertung des LGLN sind neben den hier behandelten drei BVPs weitere Verdachtsmomente (weitere BVPs, Bombentrich-ter, etc.) ausgewiesen, welche nicht Teil der vorliegenden Anfrage sind (vgl. Anlage 3).
Vorgegeben ist seitens des AG eine tiefenunabhängige Überprüfung auf Kampfmittel.
Sondierziel ist somit eine tiefenunbeschränkte Freigabe zur gefährdungsfreien und in Bezug auf Kampfmittel uneingeschränkten Nutzung und Austragung der sondierten Fläche aus dem Kampfmittelbelastungskataster.
Die Angebotsanfrage teilt sich in zwei separate Lose.
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Los 1 - Durchführung der EDV-gestützten Oberflächensondierung der Bomben-blindgängerverdachtspunkte (BVPs) AWB1 und AWB3
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Los 2 - Durchführung von Bohrlochsondierungen in durch die OFS nicht über-prüfbaren Flächenbereiche der BVPs AWB1 bis AWB3.
Die Abgabe eines Angebotes nur für ein Los ist zulässig.
Den Zuschlag für das jeweilige Los erhält der jeweils wirtschaftlichste Bieter.
Ein Bieter kann den Zuschlag für beide Lose bekommen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die folgenden Leistungen:
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Baustelleneinrichtung,
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Kampfmittelsondierung
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Dokumentation.
Die BVPs liegen auf Privatgelände.
BV Isernhagen BVPs 2025
Kampfmittelsondierung BVPs AWB1 bis AWB3 - Bemerkungen zum Leistungsverzeichnis
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Der AN hat den Kontakt zu den Grundstückseigentümern sowie Anwohnern/Nutzern aktiv zu suchen und die Sondierarbeiten, Transporte, Lieferungen etc. mit diesen so-wie dem AG und dessen Vertreter abzustimmen.
Schäden und Verschmutzungen durch die Kampfmittelsondierungen sind im höchsten Maße zu vermeiden.