Im Jahre 2015 wurde die Gemeinde Isernhagen in das Städtebauförderprogramm"Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen und in das Programm"Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne"überführt. Das festgesetzte Sanierungsgebiet umfasst unter anderemdie gesamte Bothfelder Straße, Teile der Stettiner Straße sowie einigeweitere Platzbereiche (z.B. Rathausplatz, Platz an der Passage, ParkplatzNord, Parkplatz Stettiner Straße) im Umfeld des Rathauses der GemeindeIsernhagen in Altwarmbüchen. Die Bothfelder Straße verläuft zwischenden beiden Kreisstraßen K 112 (Hannoversche Straße, östlich) und K 114(Kircher Straße, westlich) und dient als Hauptzufahrt in das AltwarmbüchenerZentrum. Die Stettiner Straße schließt im zentralen Abschnitt aus Südenkommend an die Bothfelder Straße an.Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wurden im Zentrum Altwarmbüchensbislang vier Bauabschnitte umgesetzt. Die Bothfelder Straße wurde hierbeiin drei Bauabschnitte (West, Mitte/zentraler Abschnitt und Ost) aufgeteilt.Im 1. Bauabschnitt erfolgte der Ausbau des östlichen Teilabschnittes derBothfelder Straße. Der 2. Bauabschnitt umfasste den zentralen Abschnittmitsamt dem südlich gelegenen Rathausplatz. Im 3. Bauabschnitt wurdender nördlich gelegene Platz an der Passage sowie der angrenzende Parkplatzumgestaltet. Der 4. Bauabschnitt im westlichen Teil der BothfelderStraße steht mit Stand November 2025 kurz vor seiner Fertigstellung. DieBauarbeiten in der Bothfelder Straße sind damit zeitnah abgeschlossen.Ein südlich der Bothfelder Straße und des Rathausplatzes gelegener Teilabschnittder Stettiner Straße ist nun Gegenstand der vorliegenden Ausschreibungdes 5. Bauabschnittes.Die Stettiner Straße ist innerhalb der im Zentrum bestehenden Tempo-20-Zone (VZ 274.1-20) als Sackgasse (VZ 357) ausgewiesen und als Gehwegüberfahrtan die Bothfelder Straße angeschlossen. Die Stettiner Straße verfügtin ihrem weiteren Verlauf über eine Asphaltfahrbahn, in der Regel beidseitigeLängs- oder Senkrechtparkstände sowie je nach Abschnitt entwederein- oder beidseitige Gehwege. Im öffentlichen Straßenraum und aufden angrenzenden Flächen der Stettiner Straße befinden sich insgesamtviele Parkmöglichkeiten. Das Umfeld ist einerseits geprägt von Wohnbebauung,andererseits vom Rathaus, einer Kirche, verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten,Supermärkten und Discountern sowie Restaurants.Im Zuge des 5. Bauabschnittes ist neben den Senkrechtparkständen ander Westseite der Stettiner Straße die Erneuerung der Grünfläche und ihrerBepflanzung vorgesehen. Auf der Ostseite der Stettiner Straße werden dieOberflächenbefestigungen des Gehwegs erneuert, die bestehenden Fahrradabstellanlagendurch neue ersetzt sowie eine neue Grünfläche mitGemeinde Isernhagen - Umgestaltung Zentrum Altwarmbüchen, Stettiner Straße 5. BA 2Sitzgelegenheit im Bereich der Einmündung Stettiner Straße / StettinerStraße angelegt.Im östlichen Abschnitt zwischen der Einmündung Stettiner Straße / StettinerStraße und der weiter östlich gelegenen Wendeanlage wird ebenfallsauf der Nordseite die Oberfläche des Gehwegs erneuert und der Gehwegin Richtung des Rathausplatzes weitergeführt. Im weiteren Verlauf erfolgtder Umbau eines Parkplatzes des ehemaligen Posthofes, südlich des Rathausplatzes.Die vorhandenen Mauer- und Toranlagen werden im Zuge dergeplanten Baumaßnahme beseitigt, sodass eine große, zusammenhängendeFläche entsteht und gestaltet werden kann. Für den Fußverkehr entstehtaußerhalb des Parkplatzes eine durchgehende Wegeverbindung zwischender Stettiner Straße und dem Rathausplatz. Auf dem neuen Parkplatzsind insgesamt zwölf Senkrechtparkstände vorgesehen, die perspektivischmit Elektroladesäulen versehen werden sollen. Hierfür sind entsprechendeLeerrohre zu verlegen. Ergänzend ist auch in diesem Abschnittdie Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten sowie die Gestaltungund Bepflanzung von Grünflächen geplant.In einigen angrenzenden Bereichen (u.a. Parkplatz innerhalb der östlich gelegenenWendeanlage) sollen im Zuge des 5. Bauabschnittes einige Fahrbahnmarkierungenerneuert werden.
1.150 m2 Pflaster aufnehmen150 m3 Frostschutzmaterial lösen 270 m3 Boden lösen135 m Leerrohre verlegen180 m Beleuchtungskabel verlegen18 m Kastenrinne aufnehmen3 Straßenabläufe setzen inkl. Anschlussleitungen58 m Schmutzwasserkanal sanieren (Inliner)200 m Hoch- und Tiefborde setzen220 m3 Frostschutzschicht herstellen55 m 2 Aspahlt einbauen1.000 m2 Pflaster herstellen10 Stk. Verkehrsschilder aufstellen150 m Fahrbahnmarkierung herstellen3 Stk Bäume pflanzenverschiedene Bodendecker, Stauden und Strächerpflanzen
Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage) ist der Zugang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.
Zuständige Stelle für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist die
Vergabekammer Niedersachsen beimNds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungAuf der Hude 221339 LüneburgFax: 04131/15-2943E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Nachprüfungsanträge können auf dem Postweg eingereicht werden.
Kommunikation/Angebotsabgabe:Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote erfolgt elektronisch. Weitere Hinweise erhalten Sie im ReadMe (Vergabeunterlagen). Nur mit Registrierung auf der Vergabeplattform und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" erhalten Sie Benachrichtigungen per E-Mail über neue Nachrichten der Vergabestelle.
Fehlende Unterlagen und Preise werden nachgefordert, soweit zulässig.
Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er vergleichbare Leistungen betrifft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe zu Arbeitskräften (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Angabe, dass Ihnen die erforderlichen Arbeitskräfte für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Bescheinigung über Registereintragungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Soweit zutreffend Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Referenzen (VOB) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen, die in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführt wurden.
Zertifikat/Gütezeichen für die Beurteilungsgruppe I gemäß Gütesicherung Kanalbau RALGZ 961 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Zertifikat/Gütezeichen für die Beurteilungsgruppe S gemäß Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Verlängerung der Schlusszahlungsfrist auf 60 Tage
- Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) - Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche: 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung zu bestätigen:- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - kein Begehen von die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellenden schweren Verfehlungen- Angabe über Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen)- Tariftreue und Mindestlohn (Erklärung zu § 4 I NTVergG)- DIBT - Zulassung für den angebotenen Liner (Schlauchrelining)
Auf gesonderte Anforderung einzureichen:- Nachweis der vollst. Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mittels UB der meistvertretenden Krankenkasse unter den Mitarbeitern, nicht älter als ein Jahr).- UB der tariflichen Sozialkasse - UB des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen