Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungen in Gebäuden der Gemeinde Isernhagen
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts-, Grund-und Sonderreinigung in Schulen, Sporthallen und sonstigen Gebäuden.
5 Objekte (Unterhalts- und Grundreinigung)
Die Leistungen sind in der Gemeinde Isernhagen zu erbringen.Grundschule Isernhagen H.B.; Vor den Höfen 9Sporthalle Isernhagen H.B.; Vor den Höfen 9Jugendtreff Isernhagen H.B.; An der Beeke 13Grundschule Neuwarmbüchen; Farster Str. 1Sporthalle Neuwarmbüchen; Buchensahl 15
Nach Ablauf der Probezeit endet der Vertrag am 30.06.2028 und verlängert sich danach jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Die maximale Vertragsdauer beträgt 15 Jahre.
Zwischen 2028 und 2040
Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote erfolgt elektronisch. Weitere Hinweise erhalten Sie im ReadMe (Vergabeunterlagen). Nur mit Registrierung auf der Vergabeplattform und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" erhalten Sie Benachrichtigungen per E-Mail über neue Nachrichten der Vergabestelle.
Fehlende Unterlagen und Preise werden im Rahmen des rechtlich eingeräumten Ermessens nachgefordert, soweit zulässig. Fehlenden Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen (z.B. Konzepte, Eigenerklärungen betreffend die Zuschlagskriterien), dürfen jedoch nicht nachgefordert werden (vgl. § 56 Abs. 2 bis 5 VgV). Fehlen diese Unterlagen, ist das Angebot zwingend auszuschließen.
gem. § 123 I Nr. 6 und 8 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
gem. § 123 I Nr. 1 GWB:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Gem. § 124 I Nr. 4 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Gem. § 124 I Nr. 1 GWB:
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
gem. § 123 I Nr. 2 und 3 GWB:
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
gem. § 123 I Nr. 4 und 5 GWB:
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
gem. § 123 I Nr. 10 GWB:
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Gem. § 124 I Nr. 2 GWB:
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
§ 122 GWBEignung(1) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind.
(2) 1Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. 2Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,2. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit.(3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
(4) 1Eignungskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. 2Sie sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen.
Gem. § 124 I Nr. 8 GWB:
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Gem. § 124 I Nr. 5 GWB:
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Gem. § 124 I Nr. 6 GWB:
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Gem. § 124 I Nr. 3 GWB:
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Gem. § 124 I Nr. 7 GWB:
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Einzureichende Unterlagen: - Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mind. 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist.
Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt.
Einzureichende Unterlagen: - Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).- Formblatt 233 - Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erforderlich, wenn der Teilnahmeantrag oder das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).- Formblatt 235 - Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erforderlich bei Eignungsleihe- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Erforderlich bei Eignungsleihe (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).- Formblätter 221, 222 (Preisermittlung) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Namen der Unterauftragnehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sofern der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist, ist das Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen auf gesonderte Anforderung um die Namen der Nachunternehmen zu ergänzen.
Einzureichende Unterlagen:- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)- Bescheinigung über Registereintragungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Soweit zutreffend Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.-Als Qualifikation des Objektleiters/ der Objektleiterin erwartet der AG mindestens eine Ausbildung als Gebäudereiniger - Geselle- /in oder vergleichbare fachliche Qualifikationen und/oder eine mehrjährige Erfahrung in einer vergleichbaren Tätigkeit.
Einzureichende Unterlagen: - Angaben zu Arbeitskräften (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der für die Leitung vorgesehenen Personen.- Referenzen (L+D) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei- Erklärung zu § 4 I NTVergG (Tariftreue und Mindestlohn) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei)- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Bescheinigung darf bei Eingang bei der Vergabestelle nicht älter als ein Jahr sein.