Art der Leistung
Rahmenvereinbarung Schließanlagen
Umfang der Leistung
Die Gemeinde Isernhagen, Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaftsunterhaltung, unter-hält ca. 86 Liegenschaften mit rd. 219 Nutzungseinheiten und einer Gesamtfläche von rd. 110.000 m2 BGF. Für Schließsystemerweiterungen und -erneuerungen sowie damit verbun-dene Nachlieferungen und Dienstleistungen soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden.
Grundlage für das Angebot, den Auftrag und die Ausführung ist die VOB in ihrer neuesten Fassung, sowie alle geltenden DIN-Fachvorschriften. Bei allen Arbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften sowie alle einschlägigen Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft einzuhalten.
Eine Winkhaus blueSmart/blueChip Zertifizierung inklusive Soft- und Hardware ist Vertrags-bedingung und muss dem Angebot beigelegt werden. Der AN verpflichtet sich, sich durch entsprechende Seminare, Fachliteratur etc. fortzubilden, um diese Kenntnisse beim AG ein-setzen zu können.
Der AG erwartet vom AN, insbesondere beim Schließsystem, eine Reaktionszeit von max. einem halben Werktag, 24 Stunden, 365 Tage.
Das Leistungsverzeichnis enthält folgende Bereiche:
1. Blue Smart
2. Blue Chip
3. Konventionelle Schließung
4. Sonstiges
5. Fahrtkosten
Es enthält die erfahrungsgemäß am häufigsten vorkommenden Leistungen und Ersatzteile, bezogen auf alle Liegenschaften der Gemeinde Isernhagen.
Die Massen ergeben sich ebenfalls aus Erfahrungen der letzten Jahre sowie aus dem tat-sächlichen Bestand.
Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.
Hinweis: Bei den ausgeschriebenen Positionen handelt es sich um Leistungen, die nur im Bedarfsfall zum Tragen kommen. Die Angebotssumme entspricht also nicht der zu erwarten-den Auftragssumme.
Der Rahmenvertrag enthält folgende Abfragen, die zur Auswertung benötigt werden:
1. Leistungsverzeichnis
Die Vergütung erfolgt gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses. Falls eine Leistung nicht im Leistungsverzeichnis enthalten ist, werden die Stunden im Nachweis abgerechnet und für das Material wird ein Aufschlag von 20 % vom Nettogrundpreis ge-währt.
2. Stundenlohnarbeiten
Hierbei handelt es sich um einen Mittelohn (für einen Meister, Vorarbeiter, Gesellen, Hilfs-kraft, Auszubildenden) einschließlich aller Lohnzuschläge und Zulagen.
3. Fahrtkosten bei Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Erweiterungsarbeiten
Die Fahrtkosten werden gemäß Leistungsverzeichnis Pos. 5.1 vergütet.
Die Kosten bestehen aus:
- Kosten des KFZ inklusive allen anfallenden Verbrauchs- und
Unterhaltungskosten sowie Bereitstellungspauschalen für Fahrzeuge.
- Rüstzeiten
- Kosten der Mitarbeiter während der Fahrtzeit
- Fahrten vom Firmensitz/Stützpunkt des AN in das Gemeindegebiet der Gemeinde Isernhagen. Abrechenbar max. eine Fahrt pro Tag.
4. Preisänderung / Preisgleitklausel
1. Grundsatz
Die in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Preise, insbesondere Einheitspreise, Stundenverrechnungssätze sowie Pauschalen (z. B. für Anfahrt), beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Kostenniveau.
2. Anpassungsintervall.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einmal jährlich - jeweils zum 01.07. eines Kalender-jahres - eine Anpassung der vereinbarten Preise zu beantragen.
Allerdings werden im ersten Vertragsjahr keine Preissteigerungen akzeptiert.
Die Mitteilung über die beabsichtigte Anpassung hat schriftlich bis spätestens zum 01. 06 des Jahres zu erfolgen.
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3. Bemessungsgrundlage der Anpassung
Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage der Entwicklung der vom Statistischen Bun-desamt veröffentlichten Preisindizes. Maßgeblich sind insbesondere:
a) für Materialkosten: der Erzeugerpreisindex für Bauleistungen am Bauwerk - Neu-bau, gewerbliche Betriebsgebäude (z. B. Tabelle Nr. 61241-0002 bzw. entsprechende GENESIS-Online Tabelle),
b) für Lohnkosten: Statistisches Bundesamt - "Index der tariflichen Stundenlöhne und Monatsgehälter" bzw. "Tarifverdienste, Tarifbindung Baugewerbe" (z. B. Fachserie / 16 / 4 / 3)
c) für Anfahrtskosten: Der Verbraucherpreisindex Gesamtwirtschaftliche Daten, Teil-gruppe Verkehr (COICOP 07)
Maßgeblich ist jeweils die prozentuale Veränderung des einschlägigen Indexes ge-genüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Anpas-sung.
4. Berechnungsformel
Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel:
Neuer Preis = Alter Preis × Neuer Index
Alter Index
5. Nachweis und Zustimmung
Der Auftragnehmer hat die jeweilige Indexentwicklung durch geeignete Nachweise (z. B. amtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts) zu belegen.
Der Auftraggeber prüft die Mitteilung binnen 30 Kalendertagen. Erfolgt innerhalb die-ser Frist kein begründeter Widerspruch, gilt die Preisänderung als anerkannt.
6. Begrenzung der Anpassung
Eine jährliche Preisänderung - nach oben oder unten - darf maximal 5 % des bisheri-gen Preises betragen.
7. Außerordentliche Preisänderungen
Bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Preisänderungen einzelner Kosten-komponenten (z. B. Materialteuerungen über 10 % laut Indexentwicklung) können die Vertragspartner auf Antrag eine außerordentliche Preisanpassung gemäß § 2 Abs. 7 VOB/B verhandeln.