Die Vergabe beinhaltet zwei Leistungsklassen:
A: Saalanzeige 22-24 Zoll (Saaltüranzeigen wandhängend oder in Einzelfällen Stele)
B: Hauptanzeige 49 Zoll und im Einzelfall größer (wandhängend oder Stele)
Im Rahmen der Modernisierung der IT-Infrastruktur ist es erforderlich, sämtliche Saalanzeigen auf Windows 11 umzustellen. Derzeit befinden sich ca. 316 Geräte im Einsatz, von denen jedoch nur 134 Geräte mit Windows 11 kompatibel sind und die Anforderungen für zukünftige Updates erfüllen. Diese Geräte werden weiterhin verwendet und sollen durch die Lieferung neuer Geräte ergänzt werden.
Die verbleibenden 182 Geräte sind nicht Windows-11-kompatibel und müssen kurzfristig ersetzt werden. Da diese Geräte veraltet sind und zukünftig keine Windows-11-Updates unterstützen werden, ist ein Austausch notwendig, um eine einheitliche, sichere und updatefähige Systemlandschaft zu gewährleisten.
Die Ausschreibung dient der Beschaffung neuer Geräte, die den technischen Anforderungen von Windows 11 und zukünftigen Updates gerecht werden. Dies umfasst sowohl die Erneuerung bestehender Geräte als auch die Bereitstellung von weiteren Geräten für zusätzliche Bedarfe, die bereits angefragt wurden.
Zu Beginn der Vertragslaufzeit ist daher zunächst die Beschaffung von 182 Geräten geplant. Diese sollen nach Bedarf in der weiteren Laufzeit durch weitere Geräte ergänzt werden. Zum einen umfasst dies die Ausstattung neuer Sitzungssäle sowie zum anderen auch den Austausch bereits vorhandener Geräte aufgrund von Hardwaredefekten, Überalterung und mangelnder Aufwärtskomptabilität des Betriebssystems in den nächsten vier Jahren. Diese Geräte sollen den gleichen Anforderungen entsprechen wie die auszutauschenden Geräte, um eine homogene und zukunftssichere IT-Umgebung zu schaffen.
Das Anzeigesystem wird im Eingangsbereich (Hauptanzeige), sowie vor den Gerichtssälen (Saalanzeige) aufgestellt / angebracht. Auf den Saalanzeigen werden auf den jeweiligen Tagesordnungen die Sitzungen / Termine angezeigt, die in dem betreffenden Saal am Tag X stattfinden. Aus Gründen der Barrierefreiheit kann der Betrachter auf dem Touch-Display die Schriftgröße zoomen. Auch Sprachausgabe / Vorlesen des Bildschirminhaltes ist möglich. Auf den verbauten PC-Systemen der Saalanzeigen wird ein Windows Betriebssystem installiert.
Einsatz an / neben der Sitzungssaaleingangstür:
Neben den Saaltüren haben sich überwiegend wandhängende Aufputz-installierte Geräte in der Größe 22-24 Zoll bewährt (Saalanzeigen). Abweichungen gibt es z.B. in Form einer freistehenden Stele in einigen denkmalgeschützten Gerichtsgebäuden.
Einsatzbereich im Foyer:
In den Eingangsbereichen der Gerichtsgebäude findet man Übersichtsbildschirme, im Justizsprachgebrauch sogenannte "Hauptanzeigen". Diese ermöglichen Beteiligten und der Öffentlichkeit, eine erste Orientierung über die im gesamten Gerichtsgebäude tagaktuell stattfindenden Sitzungen und Termine zu erhalten. Hier variieren derzeit die Bildschirmdiagonalen zwischen 42 bis 65 Zoll. Es gibt diese wandhängend oder in verschiedenen Formen einer freistehenden Stele.
Der ZIB hat sich aus infrastrukturellen und sicherheitsrelevanten Gründen entschieden, künftig für die Anzeigesysteme keine "all-one-Geräte" mehr einzusetzen. Stattdessen sollen "all-in-one-Gehäuse" zu Einsatz kommen, die optisch trotzdem eine "geschlossene" Einheit bilden. Darin sollen Display/Monitor und "Mini-PC" als einzeln austauschbar modulare Komponenten verbaut sein.
Die Fachanwendung zur Darstellung der Termine ist eine justizeigene Software. Diese ist somit auch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Den "Mini-PC" inkl. Betriebssystem liefert die Justiz selbst zu und ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Der Aufbau der Geräte vor Ort inklusive der Befestigung an Wand oder im Boden wird vom Auftraggeber übernommen, die Bereitstellung von Netzwerk- und Stromanschluss erfolgt ebenfalls Bau-/justizseitig.
Eine Wartungsvereinbarung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.