Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung Arbeitsschutzmanagement Software

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
000
Göttinger Chaussee 259
30459
Hannover
Deutschland
DE929
crispinsilvester.czernetzki@it.niedersachsen.de
000

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung für eine Arbeitsschutzmanagement-Software

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer deutschsprachigen Arbeitsschutzmanagement-Software, inklusive Einführung, Bereitstellung, Schulung und Pflege. Als zentraler IT-Dienstleister des Landes Niedersachsen wird die Software in den Rechenzentren des IT.N für verschiedene Kunden der öffentlichen Verwaltung on-premise betrieben.

Weiteres Ziel ist die Containerisierung der Arbeitsschutzmanagement-Software in der Umgebung des IT.N. Die private cloud des IT.N "ConPlus" ist ein Kubernetes Open-Source-System, das durch IT.N für den Cloudbetrieb mit einer Standard k8s-Umgebung eingesetzt wird.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und sicherzustellen, dass diese Maßnahmen regelmäßig überprüft werden.

Zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen ist das Land Niedersachsen verpflichtet, alle relevanten Gesetze und Verordnungen zu kennen und deren Umsetzung sicherzustellen.

Hierfür wird eine on-premise Softwarelösung benötigt, welche die Anwender:innen in verschiedenen und vielschichtigen Arbeitsbereichen des Arbeitsschutzes softwarebasiert unterstützt:

- bei der Gefährdungsbeurteilung
- bei der Erstellung und Dokumentation von Betriebsanweisungen zu Betriebsmitteln und Tätigkeiten sowie deren Revision
- bei der Verwaltung, Überwachung und Dokumentation der Gefahrstoffe
- bei der Wahrnehmung von Unterweisungspflichten
- bei der Durchführung des Vorfall-Unfall Management
- bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- bei der Prüfung und Dokumentation eingesetzter Arbeitsmittel

Derzeit wird von einigen Mandaten (Kunden des IT.N) die Handlungshilfe 4.0 verwendet.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (Mindestvertragsdauer) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während der 48 Monate Vertragslaufzeit kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE600

Die Lieferung ist für IT.Niedersachsen bestimmt. Der Ort der Leistungserbringung ist das Rechenzentrum Hamburg.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Eventualposition

Der Auftragnehmer kann IT.N bei dem Umzug in die Cloud von IT.N fach-technisch unterstützen. (Unterstützung bei dem Umzug in die IT.N-Cloud entsprechend Kriterium [B] 3.4.4.3 der Leistungsbeschreibung)

Zusätzliche Angaben

Bezugsberechtigte Stelle ist das Land Niedersachsen, hier vertreten durch das IT.Niedersachsen. IT.Niedersachsen erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Produkte und Leistungen an die Nutzungsberechtigten weiter zu vertreiben.
IT.Niedersachsen geht davon aus, dass aufgrund der Funktion als zentraler IT-Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung sowie für niedersächsische Kommunen auch aus dieser Aufträge an IT.Niedersachsen erteilt werden, zu deren Erfüllung sich IT.Niedersachsen der Leistungen aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen muss. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind in die Gesamtbedarfsschätzung mit eingeflossen.
Nutzungsberechtigte Stellen dieser Rahmenvereinbarung sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren und mittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung.
Sollte IT.Niedersachsen von weiteren öffentlichen Institutionen beauftragt werden können (Beispiel: Inhouse), wird IT.Niedersachsen sich ebenfalls aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen. Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind ebenfalls in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung

Gleichstellung von ethnischen Gruppen
Gleichstellung der Geschlechter
Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.

Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen