Rahmenvereinbarung über den Kauf von Tablets des Herstellers Apple (Los 1) und des Herstellers Samsung (Los 2)
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von Apple-Tablets sowie Samsung-Tablets mit Zubehör. Darüber hinaus sind Konfektionierungsleistungen und Rolloutleistungen Gegenstand des Vertrages.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Es besteht die zweimalige Möglichkeit für eine Verlängerung der Laufzeit um jeweils 12 Monate.
Die Lieferung kann sich über ganz Niedersachsen erstrecken.
Jedes Los verwendet seine eigenen losspezifischen Zuschlagskriterien.
Als optional abrufbare Leistung wird in Los 1 "Apple Care for Enterprise" und in Los 2 "Samsung Care+ for Business ADH" ausgeschrieben.
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind:- das Land Niedersachsen, vertreten durch den Landesbetrieb IT.Niedersachsen als zentralen IT-Dienstleister für das Niedersächsische Kultusministerium,- Institutionen, die für die Bereitstellung von IT-Ausstattung im schulischen Kontext zuständig sind (öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen bzw. deren Schulträger oder IT-Dienstleister).Abrufe erfolgen ausschließlich für Zwecke der Bildung. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich durch das Niedersächsische Kultusministerium, das Eigentümer der beschafften Geräte bleibt. Das Kultusministerium ist berechtigt, die Geräte an die genannten Einrichtungen weiterzugeben und ggf. das Eigentum an die Schulträger zu übertragen oder zur Wiedervermarktung an geeig-nete Unternehmen zu überlassen.Die Bedarfsschätzung berücksichtigt die Abrufe der genannten Bezugsberechtigten. Eine Erwei-terung des Kreises der Bezugsberechtigten über die genannten funktionalen Gruppen hinaus ist ausgeschlossen.
Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.
Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von Apple-Tablets mit Zubehör sowie Konfektionierungs- und Rolloutleistungen.
Es wird "Apple Care for Enterprise" als optional abrufbare Leistung ausgeschrieben.
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von Samsung-Tablets mit Zubehör sowie Konfektionierungs- und Rolloutleistungen.
Es wird "Samsung Care+ for Business ADH" als optional abrufbare Leistung ausgeschrieben.