Das Gebäude AB gehört zu dem Gebäudekomplex an der Albrechtstraße 30 mit den Gebäuden AA bis AD. Das Gebäude AB (Nutzfläche 5.287 qm) wurde in den Jahren 1962 bis 1964 für die damalige Ingenieurschule errichtet. Eine energetische Sanierung des Gebäudes AB hat bisher nur in Teilen stattgefunden. Die Klinkerfassade wurde über das Konjunkturpaket II 2009-2010 im Rahmen der Maßnahme "AC, AB Fassadensanierung" erneuert. Die Aula ist seit dem Sturmschaden 2022 nicht mehr im Betrieb.
Es sind Maßnahmen an den Bauteilen Dach, Lüftungsanlage, Beleuchtung, Fassaden und Heizung geplant mit dem Fokus auf eine deutliche Steigerung der Energie-Effizienz.Die Sanierung soll in einzelnen Abschnitten durchgeführt werden, damit der laufende Betrieb im Wesentlichen aufrechterhalten werden kann.Zur Verifizierung der geplanten Maßnahmen an den Bauteilen, muss vor Ausführung ein energetisches Gesamtkonzept für das Gebäude AB erstellt werden, dass Gegenstand dieser Angebotsabfrage ist.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWBist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon zehn Kalendertagen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de gelten die Nutzungsbedingungen des Deutschen Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/agb-unternehmen).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf https://vergabe.niedersachsen.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal vergabe.Niedersachsen zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Bei Vergaben von Bauleistungen wird die VOB/B ebenfalls Vertragsbestandteil.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Fehlende Unterlagen werden, wie in den Bewerbungsbedingungen beschrieben, nachgefordert.§ 56 VgV findet ebenfalls Anwendung
Laut GWB und VgV
Mitglied Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist ein Nachweis einzureichen, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft Teil der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist (Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Nachweis ist bei Angebotsabgabe als Kopie vorzulegen. Sofern kein Nachweis eingereicht wird, muss das Angebot aufgrund fehlender Eignung ausgeschlossen werden.
keine