Die Hochschule Osnabrück - nachfolgend AG genannt - beabsichtigt Leistungen des Technischen Gebäudemanagements an einen Facility Management Dienstleister zu vergeben.
Folgende Leistungen des Gebäudemanagements sind vom AN zu erbringen:
Einmalige Leistungen- Implementierung- Überleitung nach Vertragsbeendigung
Technisches Gebäudemanagement- Objektmanagement- Bedienen (DIN 32541)- Inspektion (DIN 31051)- Wartung (DIN 31051, AMEV 2014)- Technische Prüfungen (SV-Prüfung TGA und DGUV V3)- Instandsetzung (DIN 31051)- Störungsmanagement
Räumlichkeiten des AG
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWBist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon zehn Kalendertagen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de gelten die Nutzungsbedingungen des Deutschen Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/agb-unternehmen).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf https://vergabe.niedersachsen.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal vergabe.Niedersachsen zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Bei Vergaben von Bauleistungen wird die VOB/B ebenfalls Vertragsbestandteil.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
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Laut GWB
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):