Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (AG) beabsichtigt, einen Auftrag über die Niederbringung von Trockenbohrungen mittels Endlosschnecke ohne Verrohrung und ohne Kerngewinn ("Schneckenbohrungen") mit Endteufen von maximal 29 m und einem Mindestdurchmesser von 115 mm (4,5"") zu vergeben.
Die absolute Zahl der abzuteufenden Bohrungen hängt vom Ergebnis der durch den AG beauftragten Recherche zur eventuellen Betroffenheit der Gebiete durch Kampfmittel und Altlasten ab und liegt voraussichtlich Mitte August vor.