Verfahrensangaben

Akkreditierung von Studiengängen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.02.2026
02.03.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität Osnabrück
DE 154 285 400
Neuer Graben 29
49074
Osnabrück
Deutschland
DE944
Dezernat 3: Finanzen
beschaffungen@uni-osnabrueck.de
0541 969 4470

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
0413115-3308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

80000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel dieser Vergabe ist die Akkreditierung von 190 (Teil) Studiengängen im Bündelverfahren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Universität Osnabrück führt eine Akkreditierung von etwa 190 (Teil)Studiengängen in einem Bündelverfahren (18 Bündel - Lehramtsstudiengänge und fachwissenschaftliche Studienprogramme, die derzeit mit dem Akkreditierungsrat abgestimmt werden) sowie eine vorgelagerte Modellbetrachtung durch. Für alle Mehrfächer-Studiengänge der zur Akkreditierung anstehenden Studienprogramme läuft die Akkreditierung zum 30.09.2028 aus.

Definition der Dienstleistung: Durchführung der Begutachtungsverfahren zur Akkreditierung von Studiengängen in allen Fachrichtungen (Programmakkreditierung) auf Basis des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12.06.2017 und der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 21.11.2024 sowie der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung vom 29.09.2025.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Neuer Graben 29
49074
Osnabrück
Deutschland
DE944

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis der (Re)Akkreditierungsverfahren

Für die Auswahlentscheidung zugunsten einer Agentur ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.
Stufe 1: Aus den eingegangenen Angeboten der Agenturen werden drei Agenturen nach den festgelegten Kriterien ausgewählt.
Stufe 2: Die drei Agenturen werden zu einer Präsentation mit anschließender Diskussion eingeladen. Die Auswahl wird zu den festgelegten Kriterien vorgenommen.

Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 1:
Preis der (Re)Akkreditierungsverfahren

Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 2:
Preis der (Re)Akkreditierungsverfahren

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätskriterien

Für die Auswahlentscheidung zugunsten einer Agentur ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.
Stufe 1: Aus den eingegangenen Angeboten der Agenturen werden drei Agenturen nach den festgelegten Kriterien ausgewählt.
Stufe 2: Die drei Agenturen werden zu einer Präsentation mit anschließender Diskussion eingeladen. Die Auswahl wird zu den festgelegten Kriterien vorgenommen.

Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 1:
Zeitplan (25%) - Die Agentur legt einen Zeitplan vor, der dem angestrebten Zeitplan der Universität entspricht.
Transparente Kostenkalkulation (35%) - Die Agentur legt eine transparente Kostenkalkulation vor.

Hier Beschreibung des Kriteriums der Stufe 2:
Verfahrenskonzepts sowie Gutachterauswahl und -schulung (40%) - Schlüssigkeit des Verfahrenskonzepts sowie qualitätsgesicherte Gutachterauswahl und -schulung

Projektverantwortliche Person (20%) - Die Agentur benennt eine projektverantwortliche Person, die das Verfahren über den gesamten Zeitraum betreut und die bereits Erfahrungen in der Durchführung von Akkreditierungsverfahren aufweist

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Für die Auswahlentscheidung zugunsten einer Agentur ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die drei besten Angebote entsprechend der Leistungsbeschreibung werden zu einer Präsentation ihres Gesamtverfahrens mit anschließender Diskussion eingeladen. Für die Präsentation ist der 24.03.2026 vorgesehen.
Die Agentur erklärt sich mit der Abgabe eines Angebots zu einer kostenlosen Präsentation (Power-Point-Präsentation mit anschließender Diskussion in Osnabrück) ihres Gesamtverfahrens nach entsprechender Einladung (Stufe 2) einverstanden.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Durchführung der Begutachtungsverfahren zur Akkreditierung von Studiengängen in allen Fachrichtungen (Programmakkreditierung) auf Basis des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12.06.2017 und der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 21.11.2024 sowie der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung vom 29.09.2025.

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVR9ZD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.

Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Fehlende Unterlagen sind nur auf Aufforderung der Vergabestelle nachzureichen.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer von dieser festgelegten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig)
- Erklärung zur Tariftreue gem. §4 NTVergG
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Restriktive Maßnahmen gegen Russland)

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage 3.7 Referenzleistungen

Es werden einschlägige Referenzen in der Akkreditierung für Universitäten in Deutschland (EU) inkl. Bündelverfahren gefordert.
Als Mindestanforderung gilt, dass 3 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen wie folgt beizubringen sind:
- Akkreditierung von (Teil)Studiengängen für Universitäten in Deutschland inkl. Bündelverfahren und
- Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen für Universitäten in Niedersachsen inkl. Bündelverfahren

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die zu beauftragende Akkreditierungsagentur muss folgende Qualifikationen nachweisen und Bedingungen erfüllen: Sie muss
- in der Lage sein, die Verfahren in deutscher Sprache (C1 Niveau) durchzuführen,
- beim Akkreditierungsrat für die Durchführung von Akkreditierung aller Fachrichtungen zugelassen sein

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Erklärung zur Tariftreue gem. §4 NTVergG
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Restriktive Maßnahmen gegen Russland)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung