Verfahrensangaben

Dynamische Spektroskopie

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.02.2026
09.03.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität Osnabrück
DE 154 285 400
Neuer Graben 29
49074
Osnabrück
Deutschland
DE944
Dezernat 3 (Finanzen)
beschaffungen@uni-osnabrueck.de
0541 969 4183

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
0413115-3308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38400000-9
39181000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel dieser Vergabe ist die Lieferung eines Messgeräts zur dynamischen Spektroskopie.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel dieser Vergabe ist die Lieferung sowie die Montage und Ersteinrichtung eines Messgeräts zur dynamischen Spektroskopie.

Die Ausschreibung umfasst insgesamt zwei Lose:
- Los 1: Instrument zur dynamischen Spektroskopie
- Los 2: Modularer optischer Tisch

Jedes Unternehmen kann sich auf beide Lose bewerben.
Innerhalb jedes Loses wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Barbarastraße 7
49076
Osnabrück
Deutschland
DE944

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis (P)

Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt je Los nach der einfachen Richtwertmethode: Kennzahl Z = Leistungspunkte L / Preis P. Der Bieter, der die höchste Kennzahl Z erreicht, erhält den Zuschlag. Bei Angeboten mit gleich hoher Kennzahl, erhält das Angebot mit der höheren Anzahl von Leistungspunkten den Zuschlag.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungspunkte (L)

Für B-Kriterien (Soll-Kriterien) werden zusätzliche Punkte vergeben werden = Leistungspunkte L.
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt je Los nach der einfachen Richtwertmethode: Kennzahl Z = Leistungspunkte L / Preis P. Der Bieter, der die höchste Kennzahl Z erreicht, erhält den Zuschlag. Bei Angeboten mit gleich hoher Kennzahl, erhält das Angebot mit der höheren Anzahl von Leistungspunkten den Zuschlag.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Auftraggeberin verfährt nach der VgV und führt gem. § 15 VgV ein offenes Verfahren durch.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVR9SP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).

Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

53
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Erklärungen, Unterlagen und Nachweise sind nur bei Aufforderung der Vergabestelle nachzureichen.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer von dieser festgelegten, angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)
- Erklärung zur Tariftreue gem. § 4 NTVergG (Anlage 5.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1)
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig) (Anlage 3.2)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Einhaltung der Vorgaben zu Mindestentgelten
Hierzu ist folgende Unterlage einzureichen:
- Erklärung zur Tariftreue gem. § 4 NTVergG (Anlage 5.2)

Restriktive Maßnahmen gegen Russland
Hierzu ist folgende Unterlage einzureichen:
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Restriktive Maßnahmen gegen Russland) (Anlage 3.7)

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der vorgenannten Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.

Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen:
Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.

Vor diesem Hintergrund haben alle Bieter mit der Abgabe ihres Angebotes das folgende Formblatt einzureichen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) (Anlage 3.5 Eigenerklärung (Eignungsleihe))
Darin ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, zum Nachweis ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, ist zusätzlich das im o.g. Formblatt enthaltene Verzeichnis ("Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)") vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung der Erklärung und des Verzeichnisses durch die Bietergemeinschaft als solche. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter/die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe zusätzlich folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
- Einen entsprechenden Nachweis betreffend die Eignungsleihe, (z. B. Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens. Hierzu kann z. B. das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt "Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Anlage 3.6)" ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden;
- Eine Eigenerklärung des Eignung leihenden Unternehmens über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Anlage 5.2-Erklärung-Tariftreue);
- Entsprechende Unterlagen/Erklärungen des Eignung leihenden Unternehmens zum Nachweis der Erfüllung derjenigen Eignungsanforderung(en), die das Unternehmen im Wege der Eignungsleihe dem Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) zur Verfügung stellt.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des Auftraggebers zu verwenden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese dem Angebot beizufügen.
Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Anlage 3.2; sofern einschlägig, vom Bieter bzw. vom betroffenen Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen);
- Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Anlage 5.2-Erklärung-Tariftreue; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.);
- Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 3.3).

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Es ist anzugeben, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) (Anlage 3.4 Nachunternehmererklärung; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.).

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 150a Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Hierzu ist folgende Unterlage einzureichen:
- Anlage 3.8 Unternehmensdaten

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bei Ausführung des Auftrags sind die Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) zu beachten.
Hierzu ist folgendes Dokument einzureichen:
- Anlage 3.9 Bietererklärung Nachhaltigkeit

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Instrument zur dynamischen Spektroskopie
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38400000-9
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Los 1:

Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 10 Jahre zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Handelt es sich bei der Referenz um eine Rahmenvereinbarung, muss der Abschluss des hieraus zuletzt ausgeführten Einzelauftrags in diesen Zeitkorridor fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grundsätzlich nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grundsätzlich keine tauglichen Referenzen. Abweichend hiervon gilt bei Dauerlieferverträgen / Rahmenvereinbarungen, dass diese auch dann als taugliche Referenz bewertet werden, wenn das Vertragsverhältnis zwar noch andauert, aber bereits für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr Leistungen erbracht wurden.
Als Mindestanforderung gilt, dass 5 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen wie folgt beizubringen sind:
- Mindestens 5 Veröffentlichungen (peer review), die mit vergleichbaren Spektroskopiesystemen (Pos. 1B und/oder 1C) in verschiedenen Forschungsgruppen entstanden sind und in denen die Systeme erkennbar benannt werden (Bezugszeitraum: 10 Jahre).

Jeder Referenz ist das nachfolgende Deckblatt (Anlage 3.10 Referenzleistungen) vorzuheften, das vom Bieter jeweils betroffen auf die einschlägige Referenzangabe auszufüllen und zusammen mit der Referenz (Veröffentlichung) beizubringen ist.

Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Bzgl. der Mindestanforderungen kommt es auf die Referenzen der Bietergemeinschaft insgesamt an.

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Modularer optischer Tisch
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39181000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen