Die Vergabe kann von der Vorlage eines Eignungsnachweises gem. § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Ein entsprechendes Formblatt liegt den
Vergabeunterlagen bei. Auf die Abgabe des Formblattes kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen ist und
dort eine inhaltlich identische Erklärung hinterlegt ist.
Die Eignung der Bewerber/Bieter wird anhand von Eignungskriterien nach § 33 UVgO überprüft. Mit dem Angebot sind zunächst Eignungsnachweise in Form von Eigenerklärungen abzugeben, die auf Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen sind. Empfohlen wird die rechtzeitige Bereithaltung folgender Informationen und Unterlagen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate) und Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) der örtlich zuständigen Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.