GS Didrik Pining, Mensaanbau, Technische Kücheneinrichtung, Lieferung und Montage ...
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Hildesheim
Markt 2
31134
Hildesheim
Deutschland
Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
+49 5121-3011704
+49 5121-301951707
oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Lieferung und Montage gewerblicher Kücheneinrichtung.

Haupterfüllungsort

Didrik-Pining Schule
Zeppelinstraße 32
31135
Hildesheim

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Anlieferung und Montage 27.04.-13.05.2026
Ende der Ausführung bis zum 13.05.2026

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Beschränkte Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Chr. Hubensack GmbH
30629
Hannover
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.

Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.

Hinweise zur Angebotsabgabe:

Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.

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