Roemer- und Pelizaeus-Museum (Hildesheim); Raumlufttechnische Anlagen
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Hildesheim
Markt 2
31134
Hildesheim
Deutschland
Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
+49 5121-3011704
+49 5121-301951707
oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYPRF3B

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYPRF3B/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gegenstand der Baumaßnahme ist die brandschutztechnische Ertüchtigung der Lüftungsanlagen im Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim mit Schwerpunkt der Geschosse 1. Untergeschoss bis
1. Obergeschoss, an rund 50 Einzelpositionen, durch Ausbesserung vorhandener oder nachrüsten von Brandschutzelementen.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Roemer- und Pelizaeus-Museum
Am Steine 1
31134
Hildesheim

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: 10.08.2026.

Die Ausführung erfolgt in 3 Teilabschnitten. TA 1 betrifft das 1. OG und muss bis 28. August 2026 fertiggestellt werden.
TA 2 und 3 müssen terminlich mit dem Auftraggeber abgestimmt werden, jedoch bis spätestens August 2027 fertiggestellt werden.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das beiliegende Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ausgefüllt vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Eignung wird auf Grundlage folgender Angaben/Erklärungen beurteilt:
- Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren,
- Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
- Vorhandensein erforderlicher Arbeitskräfte,
- erforderliche Registereintragungen,
- kein Insolvenzverfahren/ Liquidation,
- keine Ausschlussgründe die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft

Die Vergabe kann von der Vorlage eines Nachweises gem. § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Ein entsprechendes Formblatt liegt den
Vergabeunterlagen bei. Auf die Abgabe des Formblattes kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist und
dort eine inhaltlich identische Erklärung hinterlegt ist.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gemäß Vergabeunterlagen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

08.05.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

05.06.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

08.05.2026 10:00 Uhr

Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 304
31134 Hildesheim

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.

Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.

Hinweise zur Angebotsabgabe:

Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt webbasiert oder über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt. Die webbasierte Angebotsabgabe bietet die aelben Funktionalitäten des Bietertools auf einer barrierefreien Benutzeroberfläche sowie einige darüberhinausgehende Funktionen, wie die historisierte Anzeige aller Angebote und Teilnahmeanträge; zudem ist keinerlei zusätzliche Installation erforderlich.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159
Hannover
Deutschland
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