A 7 - Neubau der Anschlussstelle Hildesheim-Nord;Erstellung eines Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), eines Fachbeitrags Klimaschutz (KSG) und einer FFH-Vorprüfung
Die Bundesautobahn (BAB) A7 (Hannover - Kassel) liegt am östlichen Rand der Stadt Hildesheim und schließt derzeit mit 2 Anschlussstellen (AS) (Nr. 61 Drispenstedt und Nr. 60 Hildesheim) an das Stadtgebiet an. Unter dem Namen Hildesheim-Nord soll südlich der Überquerung des Stichkanals im Abs. 240, Stat. 1890 ein dritter Autobahnanschluss angelegt werden. Der Neubau der AS steht im engen Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme Ausbau des südlichen Stichkanals und Verlegung der B 6. Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Knotenpunkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden. Die Linie der Trasse wurde bereits festgelegt, auch liegen bereits grundsätzliche Überlegungen zu den Querschnitten vor. Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 186 ha.Für das Planfeststellungsverfahren werden ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (Fachbeitrag WRRL), ein Fachbeitrag Klimaschutz (Fachbeitrag KSG) und eine FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet "Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg" (EU-Kennzahlen 3825-301) erforderlich.
Aufbau des Angebots; Zeitplan
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit ihren fachlichen Aufgaben und Qualifikationen (namentliche Benennung unter Darstellung des Lebenslaufes und der auftragsbezogenen fachspezifischen Stärken) und unter Angae, welcher Mitarbeitende für welches Umweltgutachten vorgesehen ist; Darstellung der besonderen Kenntnisse des Projektleisters / Stellv. Projektleiters, des Sachbearbeiters in Beug auf die ausgeschriebenen Leistungen und Randbedingungen für das vorliegende Projekt. Nennung von 7 Erfahrungsnachweisen des geplanten Projektteams, wenn vorhanden innerhalb der letzten 5 Jahre, welche in Hinblick auf das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Honorar gemäß Vordruck Honorarangebot
Zeitplan: Die Berichte sind bis zum Ende des dritten Quartals 2026 zu erarbeiten. Ggf. werden Überarbeitungsbedarfe im vierten Quartal 2026 und in 2027 erforderlich. Bei den genannten Zeiträumen handelt es sich um vorläufige Angaben, Änderungen werden vorbehalten.
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.