Betreibervertrag Senkingstraße (Stadt Hildesheim)
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.03.2025
20.03.2025 10:00 Uhr
20.03.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Hildesheim
032540021021-0-87
Markt 2
31134
Hildesheim
Deutschland
DE925
Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de
+49 5121-3011704
+49 5121-301951707

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Regierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85300000-2
85311000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz schreibt die Stadt Hildesheim einen Betreibervertrag über die Unterbringung und Betreuung von Leistungsempfänger/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), anerkannten Flüchtlingen und wohnungslosen Personen für die Gemeinschaftsunterkunft Senkingstraße aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Betreiber verpflichtet sich, in einem von der Stadt Hildesheim angemieteten Objekt 250 Plätze für die Unterbrigung und Betreuung von Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, anerkannter Flüchtlinge und wohnungsloser Personen, vorzuhalten. Zusätzlich ist im angemieteten Objekt ein interkultureller Kinder- und Jugendtreff anzubieten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.09.2025
31.12.2027

1. Verlängerungsoption: 30 Monate bis zum 30.06.2030.
2. Verlängerungsoption: weitere 36 Monate bis zum 30.06.2033

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Senkingstraße 10 A
31137
Hildesheim
Deutschland
DE925

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoption

Preis Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoption brutto.

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

1. Integration bzw. Wiedereingliederung der Bewohner/innen inkl. der Kinder und Jugendlichen in die deutsche Gesellschaft und Vermeidung von Konflikten intern wie extern (Wertigkeit an Qualtiät 70 %)
2. Ordentliches und sauberes Erscheinungsbild der Unterkünfte (Wertigkeit an Qualität 20 %)
3. Qualität des Konzepts (Wertigkeit an Qualität 10 %)

Gewichtung
45,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Tätigkeit der Leitung / Koordination einschließlich der Stellvertretung stellen eine kritische Aufgabe im Sinne des § 47 Abs. 5 der Vergabeverordnung (VgV) dar, die durch den Betreiber selbst durchzuführen ist und nicht auf Nachunternehmer übertragen werden kann.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYPR61P

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.

Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.

Hinweise zur Angebotsabgabe:

Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.

Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 9 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.

Der Betreiber verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung während der Laufzeit dieses Betreibervertrages aufrecht zu erhalten. Die Haftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Betreiber zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Betreibervertrag bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen. Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss mind. 4 Mio. EUR betragen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen sein. Ein Nachweis des Versicherungsschutzes ist auf Verlangen der Stadt Hildesheim vorzulegen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

74
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 304
31134 Hildesheim

Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und
Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Geforderte Kriterien und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"

Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der
§§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens
von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen
- ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
- hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen.
- hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
- hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art Umfang (m²) sowie Vertragsdauer) ausgeführt unter Angabe der Referenzen
- hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung
- hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.

Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen.

Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.

Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h.
durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eigenerklärung 5. EU Sanktionspaket

Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU Sanktionspaket). Mit dem Inhalt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft oder ggfs Nachunternehmer nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen,
-juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
Sowie dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf die Abgabe der Erklärung auf dem Formblatt kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen präqualifiziert ist und im Rahmen der Präqualifizierung eine inhaltlich identische Erkärung gem. § 4 NTVergG hinterlegt ist.
Präuqalifiziert ist, wer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist (Bau) oder seine Eignung bei einer Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) nachgewisen hat (Liefer- und Dienstleistungen).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung