Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Leistungen Lüftungstechnik und die dazu gehörigen Luftwasser-Wärmepumpen zur Dachaufstellung. Insgesamt beinhaltet die Ausschreibung 4 Lüftungsgeräte mit einer Gesamtluftmenge von ca. 50.000 m³/h, davon ist ein Lüftungsgerät als Küchenlüftung mit ca. 8.000m³/h vorgesehen. Die Verteilung der Luft erfolgt horizontal über die Decken des Erd- und Obergeschosses. Es sind ca. 2.500m² Kanalfläche und 1.200m Wickelfalzrohr in den Dimensionen DN 100 - DN 315 geplant.
Grobmassen:Lüftungstechnik:- 4 Lüftungsgeräte (18.000; 15.000; 8.000; 9000)- 2.500m² Kanalfäche von L1 - L4- 1.200m Wickelfalzrohr in den Dimensionen DN 100 - DN 315- Ca. 84 Drallauslässe- Ca. 140 Schlitzauslässe- Ca. 195 TellerventileKüchenlüftung:- Küchenlüftungsdecke mit ca. 60 m²- Einschl. Beleuchtung (elektrischer Anschluss bauseits)
Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter der Berücksichtigung von Nachlässen und Instandhaltungsangeboten. Gewertet wird der vom Bieter angegebenen Gesamtangebotspreis. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.); eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Weitergehende Auskünfte bzw. Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Vergabeportal angefordert bzw. gestellt werden. Eingehende Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass allen Bietern im Vergabeportal eine Bieterinformations- und Rückfragenliste unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotes enthalten könnten. Über eine neue Bieterinformations- und Rückfragenliste werden nur diejenigen Interessenten unaufgefordert unterrichtet, die sich als Interessent im Vergabeportal registriert haben. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Projektraum für das o. a. Vorhaben im Vergabeportal aufzurufen, um dort die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste abzurufen. Die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste ist über den Projektraum imVergabeportal jederzeit abrufbar.