Die Stadt Georgsmarienhütte beabsichtigt eine denkmalgerechte Sanierung und Erweiterung einer Einfeldsporthalle mit Bühnenraum und Jugendtreff am Standort Georgsmarienhütte. Das Ziel der Maßnahme ist die Sanierung und Erhaltung des historischen Gebäudes sowie die Erweiterung um zusätzlich sportfunktionale Räumlichkeiten. Die Sanierung trägt einerseits zur Sicherung der Gebäudesubstanz bei, während die Erweiterung andererseits die künftige Nutzbarkeit gewährleistet. Dabei werden insbesondere Aspekte des Brandschutzes und barrierefreie Zugänglichkeit berücksichtigt.Nähere Angaben zu diesem Vorhaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand der losweisen Ausschreibung waren Objekt- und Fachplanungsleistungen zu folgenden Leistungsbildern:Los 1: Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI,Los 2: Fachplanung TGA HLS gemäß § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppe 1 bis 3 und 8 und Los 3: Fachplanung TGA ELT gemäß § 53 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI für die Anlagengruppe 4 bis 6,Los 4: Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgte jeweils stufenweise.
siehe Vergabeunterlage A03 (Zuschlagsmatrix)
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst für die Lose 1 bis 4 nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen für die 2. Beauftragungsstufe ist:Los 1: Leistungsphasen 5 und 6,Lose 2 bis 4: Leistungsphasen 5 bis 9.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.