Verfahrensangaben

Neutorstraße - Am Delft, Emden / Fachplanung - Technische Ausrüstung (Licht- und L...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.08.2026
01.09.2026 09:00 Uhr
01.09.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Emden
034020000000-0-46
Frickensteinplatz 2
26721
Emden
Deutschland
DE942
Rats- und Vorstandsbüro
vergabe@emden.de
+49 4921-871351
+49 4921-871582

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71318100-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Plangebiet ist in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt:
1. Bauabschnitt = nördliche Neutorstraße
2. Bauabschnitt = südliche Neutorstraße, Stadtgarten und teilw. Straße Am Delft
3. Bauabschnitt = Hafentorplatz und südliche Straße Am Delft
4. Bauabschnitt = Hafenkopf und Straßenraum

Der erste Bauabschnitt befindet sich seit April 2026 im Bau und wird im April 2027 abgeschlossen. Die weiteren Bauabschnitte folgen nachlaufend.

Für das gesamte Planungsgebiet sind die Leistungsphasen 1-3 sowohl für die Lichtplanung als auch für die Leitungsplanung vollständig erbracht.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der technischen Ausrüstung (§ 53 HOAI) zur Durchführung der Lichtplanung (Verkehrsbeleuchtung / architektonische Lichtplanung) mit Leitungsplanung für die Lph. 4-6, optional Lph. 7-8 und Berücksichtigung der Eventbeleuchtung (Lph. 1-6, optional Lph. 7-8) nur für den 3. und 4. Bauabschnitt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Planungsleistungen für folgendes Leistungsbild der HOAI: Fachplanung - Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI)
-> Grundleistungen: Nach Anlage 15 Nummer 15.1 der HOAI
-> Besondere Leistungen: keine
-> Zusätzliche Leistungen: Eventbeleuchtung (Lph. 1-6 / opt: Lph. 7-8)
-> Optionale Leistungen: siehe unten

Stufenweise Beauftragung: Ja
1. Stufe: Leistungsphasen 4 - 6
2. Stufe: Leistungsphasen 7 - 8

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2026
31.12.2029

1 Stufe - Beauftragung:
3. Bauabschnitt: Leistungsphasen 4 - 6 bis September 2027
4. Bauabschnitt: Leistungsphasen 4 - 6 bis September 2028

2. Stufe - Optional:
3. Bauabschnitt: Leistungsphasen 7 - 8 bis Dezember 2028
4. Bauabschnitt: Leistungsphasen 7 - 8 bis Dezember 2029

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Neutorstraße - Am Delft
26721
Emden
Deutschland
DE942

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

50% Angebotsendsumme des Honorarangebotes

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Referenzprojekte

10% Referenzprojekt-Nr.: 1
10% Referenzprojekt-Nr.: 2
10% Referenzprojekt-Nr.: 3

Der zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung dieser Kriterien finden Sie in der Anlage Wertungskriterien: Angebot (Gewichtung).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektteam

10% Organisation des Projektteams
06% Qualifikation des Projektteams
04% Erfahrung des Projektteams

Der zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung dieser Kriterien finden Sie in der Anlage Wertungskriterien: Angebot (Gewichtung).

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

2. Stufe - Optional: Licht- und Leitungsplanung:
3. Bauabschnitt: Leistungsphasen 7 - 8 bis Dezember 2028
4. Bauabschnitt: Leistungsphasen 7 - 8 bis Dezember 2029

Zusätzliche Angaben

Die 2. Stufe (optional) ist vom Auftraggeber separat zu beauftragen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Offenes Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV)

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen (DTVP) unter der Funktion "Kommunikation".

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKRKHH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".

Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen.

HINWEIS:
Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Funktion "Angebote" sowie dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Emden
Rats- und Vorstandsbüro
Zentrale Vergabestelle
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Beim Öffnungstermin sind gemäß § 55 Absatz 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen des Auftraggebers.

Das Angebotsschreiben (Stadt Emden) sowie wertungsrelevante Angaben und Unterlagen (gemäß Wertungskriterien Angebot) werden nicht nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Quelle der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

- Kurzvorstellung des Ingenieurbüros / Unternehmens (allgemeine Angaben)
- Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungskopie)
- Eigenerklärung zur Eignung (freiberufliche Leistungen) oder Präqualifikationsnachweis
- Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bewerber-/Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Absatz 3 VgV.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Ingenieurvertrag (siehe Auftragsunterlagen)
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) / Fassung 2021
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen (AVF)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung