Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".
Als Bestandteil des (ersten) Angebotes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Vordruck beigefügt)
- bepreistes Leistungsverzeichnis (als PDF-Datei und/oder GAEB-Datei im Format 84)
- Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck beigefügt)
- Eigenerklärung zu Sanktionen (Vordruck beigefügt)
- ggf. Nachunternehmerleistungen (Verzeichnis)
Nach Abgabe eines (ersten) Angebotes besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, über Auftrags- und Leistungsinhalte bzw. über Ausführungs- und Vertragsbedingungen zu verhandeln, nicht verhandelbar sind jedoch die aufgestellten Mindestanforderungen und die Zuschlagskriterien! Nach jeder Verhandlung fordere ich Sie erneut zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes (Folgeangebot) auf. Die Frist zur Abgabe eines möglichen Folgeangebotes wird auf einen Kalendertag festgelegt und gilt somit als einvernehmlich vereinbart, wenn dieser Regelung nicht bereits vor Abgabe des Erstangebotes schriftlich widersprochen wird. Dabei behält sich der Auftraggeber aber jederzeit das Recht vor, bereits ein Erst- oder Folgeangebot zu bezuschlagen, ohne überhaupt in (weitere) Verhandlungen eintreten zu müssen, d.h. dass es sich bei jedem Angebot um ein sogenanntes "finales Angebot" handeln kann (Zuschlagsvorbehalt)!
Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen.
Für die Vertragsausführung gelten die Bedingungen der Leistungsbeschreibung sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).