Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A):
Es handelt sich hierbei um die Informationspflicht für eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 20 Absatz 4 VOB/A. Die Auswahl der aufzufordernden Unternehmen erfolgt durch die Stadt Emden. Der aufzufordernde Bieterkreis steht bereits fest! Ein Anspruch auf Aufnahme in diesen Bieterkreis besteht nicht!