Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".
Neben dem Angebotsschreiben (Stadt Emden) mit einer Angebotsendsumme sind als Bestandteil des Erstangebotes folgende Anlagen beizufügen:
- Honorarübersicht bzw. ausführliches Preisangebot des Büros / Unternehmens
- Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck beigefügt)
- Eigenerklärung zu Sanktionen (Vordruck beigefügt)
- ggf. Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher (Verzeichnis)
Nach Abgabe eines Erstangebotes besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, über Auftrags- und Leistungsinhalte bzw. über Ausführungs- und Vertragsbedingungen zu verhandeln, nicht verhandelbar sind jedoch die aufgestellten Mindestanforderungen und die Zuschlagskriterien! Nach jeder Verhandlung fordere ich Sie erneut zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes (Folgeangebot) auf. Die Frist zur Abgabe eines möglichen Folgeangebotes wird auf fünf Kalendertage festgelegt und gilt somit als einvernehmlich vereinbart, wenn dieser Regelung nicht bereits vor Abgabe des Erstangebotes schriftlich widersprochen wird. Dabei behält sich der Auftraggeber aber jederzeit das Recht vor, bereits ein Erst- oder Folgeangebot zu bezuschlagen, ohne überhaupt in (weitere) Verhandlungen eintreten zu müssen, d.h. dass es sich bei jedem Angebot um ein sogenanntes "finales Angebot" handeln kann (Bezuschlagungsvorbehalt)!
Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen.