Sanierung Verwaltungsgebäude II, Emden / Objektplanung - Gebäude und Innenräume (D...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.12.2025
01.12.2025 12:00 Uhr
07.01.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Emden
034020000000-0-46
Frickensteinplatz 2
26721
Emden
Deutschland
DE942
Fachdienst Verwaltungsdienste
vergabe@emden.de
+49 4921-871351
+49 4921-871582

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71221000-3
92522200-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Gebäudemanagement Emden plant die Sanierung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes II in Emden und lädt interessierte Architektur-/Ingenieurbüros ein, HOAI-Angebote für die Sanierungsmaßnahme einzureichen. Die Bauzeit wird auf ca. 24 Monate geschätzt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Sanierung des Verwaltungsgebäudes II aus dem Baujahr 1902. Das Gebäude weist erhebliche bauliche Mängel auf, die eine umfassende Sanierung erforderlich machen.

Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen insbesondere:
- die energetische Sanierung des Gebäudes,
- die Instandsetzung sämtlicher Holz-Kastenfenster,
- die Dämmung der Innenseiten der Außenwände,
- die Schließung aller Heizungsnischen,
- die Sanierung des Dachs einschließlich aller Dachgauben,
- brandschutztechnische Maßnahme: Planung einer Flucht-Außentreppe zur Herstellung eines zweiten baulichen Rettungswegs für den Ratssaal, Fluchttreppe soll über alle Geschosse bis ins oberste Geschoss geführt werden
- sowie die Umnutzung des derzeit als Mädchenschule genehmigten Gebäudes zu Verwaltungszwecken.

Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind alle geplanten Maßnahmen im Vorfeld mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Die Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) wird nicht durch den Planer abgefragt, da hierfür bereits ein Fachplaner beauftragt wurde. Ein Brandschutzkonzept sowie ein energetisches Gesamtkonzept liegen bereits vor. Auch die Planung der künftigen Bürogestaltung wurde von einem externen Planungsbüro erstellt und zeichnerisch umgesetzt.
Die Beantragung von Fördermitteln ist vorgesehen. Es müssen nicht alle Gewerke zeitgleich ausgeschrieben werden. Wir setzen jedoch voraus, dass die ersten Bauarbeiten spätestens zum Herbst 2026 beginnen werden.

Kosten:
Die Baukosten für die Kostengruppe 300 dürfen maximal 4.160.000,00 EUR netto betragen. Diese Beträge dürfen nicht überschritten werden. Die im GME enthaltenen Kostenberechnungen dienen als Grundlage zur Angebotsanfrage und stellen eine erste Orientierung dar. Die anrechenbaren Kosten werden jedoch erst nach
Zuschlagserteilung durch die Kostenberechnung des beauftragten Planungsbüros verbindlich festgelegt. Diese bilden anschließend die vertragliche Basis für die weitere Planung und Umsetzung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ringstraße 38b
26721
Emden
Deutschland
DE942

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

50% Angebotsendsumme des Honorarangebotes

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektteam

30% Organisation des Projektteams
10% Qualifikation des Projektteams
10% Erfahrung des Projektteams

Der zugehörige Bewertungsmaßstab zur Erfüllung dieser Kriterien wird in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens mit der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" bekanntgegeben.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKRCXQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bewerber haben die Teilnahmeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe der Bewerbung die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen des Auftraggebers.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

- Allgemeine Unternehmenspräsentation (Kurzvorstellung)
- Vorstellung des Leistungsportfolios (Kernkompetenz Denkmalschutz)
- Eigenerklärung zur Eignung (freiberufliche Leistungen)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)
- Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungskopie)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Benennung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten denkmalgeschützter Gebäude:
(Referenz nicht älter als fünf Jahre!)

40% Referenzprojekt-Nr.: 1 / Unterkriterien:
8% Projektgegenstand
8% Projektleistung
8% Projektvolumen
8% Projektumfang und Komplexität
8% Erbrachte Leistungsphasen (HOAI)

40% Referenzprojekt-Nr.: 2 / Unterkriterien:
8% Projektgegenstand
8% Projektleistung
8% Projektvolumen
8% Projektumfang und Komplexität
8% Erbrachte Leistungsphasen (HOAI)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
80,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

20% Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Ingenieurbüro)
10% Anzahl aller umgesetzten Projekte denkmalgeschützter Gebäude (abgeschlossen)
5% Anzahl beschäftigter Architekten/Ingenieure (aktuell)
5% Durchschnittlicher Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Finanzierung

- Architekten-/Ingenieurvertrag (in Phase 2 dieses Vergabeverfahrens)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen (in Phase 2 dieses Vergabeverfahrens)

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bewerber-/Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung