Baubetrieb Emden / Rührwerkskocher (Gussasphalt) auf Fahrgestell
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Emden
Frickensteinplatz 2
26721
Emden
Deutschland
Fachdienst Verwaltungsdienste
Zentrale Vergabestelle
+49 4921-871351
+49 4921-871582
vergabe@emden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Stadt Emden / Baubetrieb (877.3) beabsichtigt die Anschaffung eines Rührwerkskochers (Gussasphalt) auf Fahrgestell.

Haupterfüllungsort

Baubetrieb Emden
Zum Nordkai 12
26725
Emden

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Linnhoff & Henne GmbH & Co. KG
37627
Stadtoldendorf
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".

Neben dem Angebotsschreiben (633) mit einer Angebotsendsumme sind als Bestandteil des Erstangebotes folgende Anlagen beizufügen:
- Ausführliches und detailliertes Angebot des Betriebes/Unternehmens
- Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck beigefügt)
- ggf. Nachunternehmerleistungen (Vordruck beigefügt)

Nach Abgabe eines Erstangebotes besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, über Auftrags- und Leistungsinhalte bzw. über Ausführungs- und Vertragsbedingungen zu verhandeln, nicht verhandelbar sind jedoch die aufgestellten Mindestanforderungen und die Zuschlagskriterien! Nach jeder Verhandlung fordere ich Sie erneut zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes (Folgeangebot) auf. Die Frist zur Abgabe eines möglichen Folgeangebotes wird auf fünf Kalendertage festgelegt und gilt somit als einvernehmlich vereinbart, wenn dieser Regelung nicht bereits vor Abgabe des Erstangebotes schriftlich widersprochen wird. Dabei behält sich der Auftraggeber aber jederzeit das Recht vor, bereits ein Erst- oder Folgeangebot zu bezuschlagen, ohne überhaupt in (weitere) Verhandlungen eintreten zu müssen, d.h. dass es sich bei jedem Angebot um ein sogenanntes "finales Angebot" handeln kann (Bezuschlagungsvorbehalt)!

Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen.

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