Verfahrensangaben

Neutorstraße - Am Delft, Emden / Straßen- und Tiefbauarbeiten (1. BA)

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.02.2026
24.02.2026 09:00 Uhr
24.02.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Emden
034020000000-0-46
Frickensteinplatz 2
26721
Emden
Deutschland
DE942
Rats- und Vorstandsbüro
vergabe@emden.de
+49 4921-871351
+49 4921-871582

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
keine Angabe
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-1336
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233120-6
34993000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Neugestaltung der Neutorstraße - Am Delft, Emden / Straßen- und Tiefbauarbeiten (1. Bauabschnitt)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

- ca.1.600 cbm Boden lösen und lagern
- ca. 2.700 qm Geotxtil liefern und verlegen
- ca.1.600 t Frostschutzschicht liefern und einbauen
- ca.1.900 t Schottertragsicht liefern und einbauen
- ca. 400 m Entwässerungsrinne aus Klinkerpflaster herstellen
- ca. 2.000 qm Klinkerpflaster liefern und verlegen
- ca. 640 qm Großpflaster (Granit) verlegen
- ca. 20 Schachtabdeckungen setzen
- ca. 55 Fahrradbügel liefern und setzen
- ca. 3 hydraulische Poller liefern und einbauen
- ca. 20 Bäume liefern und einpflanzen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
13.04.2026
16.04.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Neutorstraße - Am Delft
26721
Emden
Deutschland
DE942

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsendsumme

100% Angebotsendsumme (Preis)

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (Städtebauförderung):
"Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne"

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A-EU im Sinne des § 3b VOB/A-EU (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen (DTVP) unter der Funktion "Kommunikation".

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYKR9J5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".

Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen.

HINWEIS:
Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Funktion "Angebote" sowie dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Emden
Rats- und Vorstandsbüro
Zentrale Vergabestelle
Frickensteinplatz 2
26721 Emden

Die Öffnung der elektronischen Angebote wird gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A-EU von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht zugegen sein, da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind. Das Ergebnis der Öffnung wird gemäß § 14 Abs. 6 VOB/A-EU elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen kommuniziert.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt gemäß § 16a VOB/A-EU.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

- Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Benennung von drei vergleichbaren Referenzprojekten ähnlicher Größenordnung mit folgenden Mindestangaben bzw. Anforderungen:
- Auftraggeber
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme: größer/gleich 1,5 Mio. EUR!
- Ausführungszeitraum: maximal 18 Monate!
- stichwortartige Benennung des maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen und Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer

Finanzierung

Als Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird ein Betrag in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme gefordert.

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
-> HINWEIS: Für jeden Kalendertag des Verzuges wird als Vertragsstrafe ein Betrag in Höhe von 0,2% der Auftragssumme gefordert, begrenzt auf maximal fünf Prozent der Auftragssumme.
- Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB)
-> Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung