Neugestaltung der Neutorstraße - Am Delft, Emden / Straßen- und Tiefbauarbeiten (1. Bauabschnitt)
- ca.1.600 cbm Boden lösen und lagern- ca. 2.700 qm Geotxtil liefern und verlegen- ca.1.600 t Frostschutzschicht liefern und einbauen- ca.1.900 t Schottertragsicht liefern und einbauen- ca. 400 m Entwässerungsrinne aus Klinkerpflaster herstellen - ca. 2.000 qm Klinkerpflaster liefern und verlegen- ca. 640 qm Großpflaster (Granit) verlegen- ca. 20 Schachtabdeckungen setzen- ca. 55 Fahrradbügel liefern und setzen- ca. 3 hydraulische Poller liefern und einbauen- ca. 20 Bäume liefern und einpflanzen
100% Angebotsendsumme (Preis)
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme (Städtebauförderung):"Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne"
Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A-EU im Sinne des § 3b VOB/A-EU (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen (DTVP) unter der Funktion "Kommunikation".
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die Stadt Emden zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfür im jeweiligen Projektraum die Funktion "Kommunikation".
Das Angebot ist elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB im jeweiligen Projektraum über die Funktion "Angebote" einzureichen.
HINWEIS:Mit zunehmender Nähe zum Abgabetermin trifft den Bieter eine erhöhte Gefahr, sein Angebot nicht rechtzeitig einreichen zu können. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Funktion "Angebote" sowie dem "Bietertool" auseinander. Sie haben bis zum Öffnungstermin jederzeit die Möglichkeit, ein bereits elektronisch eingereichtes Angebot zurückzuziehen und es elektronisch wieder neu einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Stadt EmdenRats- und VorstandsbüroZentrale VergabestelleFrickensteinplatz 226721 Emden
Die Öffnung der elektronischen Angebote wird gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A-EU von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht zugegen sein, da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind. Das Ergebnis der Öffnung wird gemäß § 14 Abs. 6 VOB/A-EU elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen kommuniziert.
Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt gemäß § 16a VOB/A-EU.
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
- Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)- Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung EU 2022/1269 (Sanktionen)
Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie)
Benennung von drei vergleichbaren Referenzprojekten ähnlicher Größenordnung mit folgenden Mindestangaben bzw. Anforderungen:- Auftraggeber- Art der ausgeführten Leistung- Auftragssumme: größer/gleich 1,5 Mio. EUR! - Ausführungszeitraum: maximal 18 Monate!- stichwortartige Benennung des maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen und Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
Als Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird ein Betrag in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme gefordert.
Gesamtschuldnerisch
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)-> HINWEIS: Für jeden Kalendertag des Verzuges wird als Vertragsstrafe ein Betrag in Höhe von 0,2% der Auftragssumme gefordert, begrenzt auf maximal fünf Prozent der Auftragssumme.- Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB)-> Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)