Abwasseruntersuchungen in Niedersachsen 2027
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsische Minis terium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Gustav-Bratke-Allee 2
30169
Hannover
Deutschland
+49 51189848102
+49 51189848199
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
Zuschlag erteilende Stelle
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
+49 51189848102
+49 51189848199
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSAB

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSAB/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Für das MS soll die Untersuchung des Abwassers in Niedersachsen im Jahr 2027 vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)
zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Erfüllungsorte sind die Standorte der Kläranlagen in Hannover Herrenhausen, Hannover Gümmerwald,
Braunschweig, Wolfsburg, Oldenburg und Göttingen, sowie der Sitz des Auftragnehmers. Ggf. werden Ersatzstandorte benannt.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.01.2027. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertrags
laufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag endet am 31.12.2027
ohne, dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2027
31.12.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leis
tungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthal
tenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Un
terlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise
geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte
"Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 bis 14 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2 und 3 UVgO steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An
gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens
von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflich
tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der
letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Refe
renzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

Sonstige

Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation nachzuweisen, dass er Erfahrung in den vor
gesehenen Analysetechniken hat. Die jeweiligen Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen einzureichen:

1) Aufreinigung von Abwasserproben (gemäß AMELAG-Leitfäden)
- Standard Operating Procedure (SOP)(s) zur Probenkonservierung, -konzentration und -extraktion mit Referenz auf AMELAG-Leitfäden (Sampling/Logistik/Analytik), inkl. Versionsstand, Freigabedatum und Verantwortlichen.
- Validierungsdaten im Abwasserkontext: Prozesskontrolle (exogener Surrogat-Virus), Wiederfindungsrate,
Inhibitionskontrolle, LOD/LOQ, Reproduzierbarkeit (?3 Matrixtage).
- SOP(s) oder Auszüge daraus, unter Angabe des Versionsstands und dem Verantwortlichen, dass Proben
innerhalb ~24 h bei 4-8 °C im Labor eingehen (Temperatur-Tracking, Chain-of-Custody). Zusätzlich können
Validierungsdaten oder Nachweise der Teilnahme an Methodenvergleichen eingereicht werden.
- Mindestens eine Referenz (der letzten 24-36 Monate): Diese soll Angaben zur Anzahl der bearbeiteten
Abwasserproben/Standorte, der Turnaround-Zeit (Median/P90), dem Zeitraum und dem Auftragsumfang,
unter Benennung des Ansprechpartners enthalten und in Art und Umfang mit der zu vergebenen Leistung
vergleichbar sein.
2) Virusdiagnostik per qPCR (gemäß AMELAG/UBA, inkl. QS)
- Akkreditierung: DIN EN ISO/IEC 17025 (oder gleichwertig) mit Scope für Nukleinsäure-Nachweise
(qPCR/RT-qPCR) in Umwelt-/Abwassermatrix; alternativ gleichwertiges QM plus Zeitplan zur 17025-Erwei
terung.
- SOP(s) zur qPCR-Analytik inkl. Primer/Sonden-Sets und Grenzwerten gemäß aktuellem AMELAG/UBA
Parametersatz (SARS-CoV-2 zwei Ziele; Influenza A/B; RSV A/B) sowie Positiv-/Negativ-/NTC- und Extraktionskontrollen; Kalibrierung (Standardkurven, Effizienz) in Anlehnung an MIQE.
- Akkreditierung: DIN EN ISO/IEC 17025 (oder gleichwertig) zur Datenlieferfähigkeit der vollständigen Roh
/Ergebnisdaten im RKI-.xlsx-Template inkl. Metadaten (Probenvolumen, Aufreinigungspfad, Detektionsverfahren, Probeneingang/-temperatur/Analysebeginn); Schnittstellen-Test (Probeupload/Dummy-Satz). Alternativ genügt eine Eigenerklärung inkl. Zeitplan, ergänzt um Auszüge der SOP oder EQA
/Ringversuchsnachweise.
- Interlaborvergleich/EQA: Nachweis der Teilnahme an Ringversuchen/Interlabor-Vergleichen oder Methodenvergleich gegen Referenzlabor (größergleich 20 Parallelmessungen; definierte Toleranzen).
3) Prozess- & Leistungskennzahlen
Der Bieter hat im Vordruck "Eigenerklärung zum Nachweis der Qualifikationen" verbindlich zuzusichern,
dass
- er während der Dauer des Vertragsverhältnisses eine Turnaround-Zeit von ?48 h bis zur Datenübermittlung an UBA/RKI (Median) mit P90-Zielwert (z. B. ?72 h) gewährleistet.
- er über eine QS-Erfüllungsquote: ?95 % der Proben ohne QS-Auffälligkeiten einer Wiederholrate <5 %
sicherstellt.
- die Anforderungen an die Kapazität zur Skalierung/Resilienz für 2 Probenahmetage/Woche an 6 Standorten inkl. Ersatzlogistik (an Feiertagen oder bei Schlechtwetter) sicherstellt.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

27.10.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

23.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.

Angebote sind elektronisch einzureichen.

Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.

Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.

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