Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufli-che Leistungsfähigkeit der Bietende beurteilen zu können, hat der Bietende die in dem in den Vergabe-unterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärun-gen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachwei-se geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebenden. Die Bietende haben kei-nen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.