M101b - Laboranalytik Mikroplastik in Sedimenten - 2026
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Im Dreieck 12
26127
Oldenburg
Deutschland
Betriebsstelle Brake/Oldenburg
+49 51189848102
+49 51189848199
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
Zuschlag erteilende Stelle
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
+49 51189848102
+49 51189848199
Vermittelte.Leistungen@lzn.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRS0Y

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRS0Y/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Für den NLWKN Brake-Oldenburg soll eine Laboranalytik für Mikroplastik in Sedimenten für das Jahr 2026
vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil
B) zu entnehmen.

Haupterfüllungsort

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

(1) Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich zugewiesener Haushaltmittel in ausreichender Höhe, sowie einer erfolgreichen Probenahme, bei der die Sedimentproben für die Laboranalytik genommen wurden.
Es ist vorgesehen die Probennahme spätestens am 15.10.2026 abzuschließen, wetterbedingte Verzöge
rungen können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
(2) Beginn der Arbeiten mit Zuschlagserteilung
(3) Übergabe der Rohdaten der Analytik als Excel-file, Fotodokumentation und Gesamtbericht bis spätes
tens 31.03.2027
(4) Der Vertrag endet nach Abnahme der oben aufgelisteten Leistungen durch den Auftraggeber; spätestens zum 30.04.2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Un
terlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der
Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch
auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An
gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter
nehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens
von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflich
tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind -
des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der
letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), insbesondere der Beherrschung von Aufbereitungs- und Analyseverfahren für Mikroplastik in Sedimenten, einer Größe von möglichst bis zu 20 µm, hat der Bieter spezifische Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu erbringen. Da
runter fallen Nachweise von mind. 2 Projekten/Aufträgen oder 1 wissenschaftliche Publikation (peer re viewed) mit Anwendungs- und Aufbereitungsverfahren für Mikroplastik in Sedimenten (möglichst bis zu
einer Größe von 20 µm). Die Angabe der bislang bearbeiteten unteren Größenfraktion von Mikroplastik
partikel ist darzulegen. Dazu sind Angaben zum Auftragswerte, zum Auftragsumfang, zum Auftragszeitraum
sowie zum Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Die Vorlage dieser Referen
zen stellt eine Mindestanforderung für die Erfüllung des Auftrags dar, eine Nichtvorlage führt zwingend zum
Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"
enthalten. Weitere Ausführungen zu den Referenzen können in einem separaten Dokument dargestellt wer
den.
Das eingesetzte Personal hat über eine für das Vorhaben relevante Ausbildung wie ein abgeschlossenes
Studium der Biologie, Chemie, eine Ausbildung als biologisch-/chemisch-Technischer-Assistent, Chemie
/Biologielaborant oder vergleichbarer relevanter Qualifikation zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für
die Aufgaben des Auftrags eingesetzte Personal im Angebot namentlich zu benennen und ihre jeweilige
berufliche Qualifikation im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" im Feld d) anzugeben.

Sonstige

Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über
eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
1.500.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 500.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis
(nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

20.10.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

13.11.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.

Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".

Angebote sind elektronisch einzureichen.

Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.

Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.

Angebote sind elektronisch einzureichen.

Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.

Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.

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