Nach Zuschlagserteilung werden die von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin im Kommunikationskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Grafiklinie umgehend mit der Auftraggeberin besprochen und bei Bedarf Details nachgearbeitet.
Die grundsätzliche Vertragslaufzeit beträgt ab Vertragsbeginn 12 Monate. In dieser Zeit sollen die erstellten digitalen Medien im Rahmen des vorab abgestimmten Kommunikationskonzeptes durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin veröffentlicht werden.
Abweichend davon sollten 4 Wochen nach Vertragsbeginn,
die Leitsätze und die Printmedien zur weiteren Verwendung bereitstehen.
Spätestens 12 Wochen nach Vertragsbeginn sollten die Werbevideos bereitstehen.