Für die Polizeiakademie Niedersachsen am Standort Hann. Münden soll eine amtlich unentgeltliche Verpflegung bereitgestellt werden. Der Studienort Hann. Münden ist der größte Standort der PA. Mit über ca. 190 zumeist in Präsenz tätigen Beschäftigten werden hier aktuell ca. 650 Studierende unterrichtet und ganzjährig Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Polizeibedienstete durchgeführt. Die Studieninhalte vor Ort werden in Form von Kontakt- und Online Unterrichten vermittelt. Zielsetzung der Polizeiakademie ist die Versorgung der Seminarteilnehmenden im Rahmen einer amtlich unentgeltlichen Vollverpflegung.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und der Anlage 1 zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.01.2027. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Ver-tragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Ver-tragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um diese 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Summe aus der Addition der Pos. 1, 2 und 3 des Angebotsvordrucks
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise zu den Positionen 1, 2 und 3 des Angebotsvordrucks.
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (Summe aus der Addition der Pos. 1, 2 und 3 des An-gebotsvordrucks) erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervor erfolgt für die anderen Angebote ein Punktab-zug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h., das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 450 von 500 möglichen Punkten.
Neben dem Preis sind inhaltliche Merkmale entscheidungsbegründend, die in Form der beiliegenden Bewertungsmatrix wiedergegeben werden. Aus Gewichtungsgründen wird das Gesamtergebnis von Kriterium B mit dem Faktor 2 multipliziert.
Beispiel: Der Bieter erhält in Summe 200 Punkte von 250 möglichen Punkten anhand der in der Bewer-tungsmatrix angegebenen Kriterien. Diese werden mit 2 multipliziert. Der Bieter erhält im Ergebnis 400 Punkte von 500 möglichen Punkten.
Für weitere Details siehe Bewertungsmatrix
Die jeweils erreichten Punkte aus den Kriterien A und B werden addiert. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...](2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Der Bieter sichert zu, dass er zur Erfüllung der Leistung nur ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Fachpersonal einsetzen wird und dass dieses Personal sozial- und rentenversicherungspflichtig beschäftigt wird. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zur Prüfung, ob die HACCP und ergänzenden hygienerechtlichen Vorschriften eingehalten werden, hat der Bieter die Organisation bezüglich des Qualitätsmanagementsystems zur Einhaltung der zu beachtenden Vorschriften zur gesetzlichen Lebensmittelhygiene (§ 4 LMHV ) ausführlich darzustellen. Diese Darstellung fließt nicht in die Angebotswertung mit ein, muss jedoch zusammen mit dem Angebot ein-gereicht werden.
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)-Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.-Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Zur Bewertung (Bewertungskriterium B) des Angebots hat der Bieter eine Darstellung der zusätzlichen Komponenten, welche zum jeweiligen Menüumfang gem. Ziff. 2.2.1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) angeboten werden sowie Angaben zur Speisenzubereitung und den Öffnungszeiten zusammen mit den Angebotsunterlagen einzureichen, vgl. beigefügte Bewertungsmatrix.