Verfahrensangaben

Abhörgeschützter Besprechungsraum in Modulbauweise

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.07.2026
03.08.2026 10:00 Uhr
27.08.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
03-7075700000-96
Podbielskistraße 166
30177
Hannover
Deutschland
DE929
lieferleistungen@lzn.de
+49 51189848102
+49 51189848199

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
f:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131153308
+49 4131152943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

35120000-1
35000000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die zu erbringende Leistung umfasst die Beschaffung eines abhörgeschützten Besprechungsraumes gemäß BSI-Richtlinie TL L12 als "Stand-Alone-Lösung" für die Verwendung innerhalb eines Be-standsgebäudes. Hierfür ist die schlüsselfertige Lieferung und Montage eines Raum-in-Raumes vorgesehen, welcher insbesondere folgende Richtlinie einhält: BSI TL L 12 Abhörgeschützte Bespre-chungsräume.

Der Raum soll zunächst in einem bestehenden Gebäude aufgestellt werden und zu einem späteren Zeitpunkt abgebaut und an einem Ort wieder aufgebaut werden können. Aufgrund der bestehen-den Leitungswege (insbesondere Elektrotechnik) muss der Raum zusätzlich über einen Einbruch-schutz, mind. RC2, verfügen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenden Leistung sind dem Entwurf der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die zu erbringende Leistung umfasst die Beschaffung eines abhörgeschützten Besprechungsraumes gemäß BSI-Richtlinie TL L12 als "Stand-Alone-Lösung" für die Verwendung innerhalb eines Be-standsgebäudes. Hierfür ist die schlüsselfertige Lieferung und Montage eines Raum-in-Raumes vorgesehen, welcher insbesondere folgende Richtlinie einhält: BSI TL L 12 Abhörgeschützte Bespre-chungsräume.

Der Raum soll zunächst in einem bestehenden Gebäude aufgestellt werden und zu einem späteren Zeitpunkt abgebaut und an einem Ort wieder aufgebaut werden können. Aufgrund der bestehen-den Leitungswege (insbesondere Elektrotechnik) muss der Raum zusätzlich über einen Einbruch-schutz, mind. RC2, verfügen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der zu vergebenden Leistung sind dem Entwurf der Leis-tungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt im Rahmen der Angebotsphase gemäß Angebotssumme netto aus dem Angebotsvordruck.

Im Rahmen der Angebotsphase wird die Bewertung den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt gem. § 51 Abs. 1 VgV an-hand von objektiven und nichtdiskriminierenden Anforderungen gem. Abschnitt 5.1.9 der EU-Bekanntmachung .

Die Anforderungen erfüllen diejenigen Bewerber, die die festgelegten objektiven Kriterien einhal-ten und damit über die entsprechende berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind.

Es erfolgt keine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber. Alle Bieter, die die Mindestkriterien gem. Abschnitt 5.1.9 erfüllen, werden für die Angebotsphase zugelassen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRN41

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig alle unter Abschnitt 5.1.9. genannten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 42 Abs. 2 VgV ), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die
Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Zur Feststellung der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" hat der Bewerber in dem Vordruck "Angabe der Referenzen" die Mindestanforderungen zu Referenzen einzuhalten.
Seitens des Bewerbers sind mind. drei Referenzen vorzulegen, welche hinsichtlich Art und Umfang (Stückzahl) mit der ausgeschriebenen Leistung (abhörgeschützter Raum gemäß BSI-Richtlinie TL L12) vergleichbar sein müssen und bereits abgeschlossen sind (Mindestanforderung gem. Ab-schnitt 5.1.9 (B1) der EU-Bekanntmachung). Es muss sich bei der erbrachten Leistung zwingend um abhörgeschützte Räumlichkeiten gemäß BSI-Richtlinie TL L12 handeln. Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Die Referenzprojekte sind anhand des Formblattes "Referenzprojekte" anzugeben. Für jede Referenz ist ein Formblatt auszufüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber in dem Vordruck "Eigenerklärung über den Umsatz" Angaben über den Umsatz (Umsatz bezüglich der Leis-tungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen (gem. Abschnitt 5.1.9 (A1) der EU-Bekanntmachung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklä-rung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt (gem. Abschnitt 5.1.9 (E1) der EU-Bekanntmachung). Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird der Teil-nahmeantrag gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend ausgeschlossen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung