Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste vorzulegen. Es sind mindestens drei Referenzaufträge zu benennen. Darüberhinausgehende Referenzen haben keinen Einfluss auf die Bewertung. Die nachfolgend beschriebenen Angaben zu den Referenzen sind auf einem separaten Blatt darzustellen.
Folgende Vorgaben sind hinsichtlich der Referenzen zu beachten und einzuhalten (bei Notwendigkeit sind diese auf einem separaten Blatt darzustellen):
- Erbringung im Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2026 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens
- telemedizinische Behandlungen (insbesondere Sprechstunden und Bereitschaftsdienste) von mindestens 10 Stunden pro Woche
- Einrichtung und Betreiben eines Bereitschaftsdienstes 24/7/365
- Laufzeit von mindestens 12 Monaten
- Angabe der im Vollzugskontext "erfolgreich" telemedizinisch behandelten Fälle, die in der Folge keine Ausführung erforderlich gemacht haben,
- Nachweis, dass zumindest die Ärztekammer eines Bundeslandes das Vorhaben inhaltlich überprüft hat, idealerweise im Rahmen einer Evaluation,
- Bereitstellung und Einsatz digitaler Medizingeräte (z.B. Digitales Stethoskop, Digitales Dermatoskop, Digitales Vitalwerte-Messgerät) zur Erbringung der telemedizinischen Leistungen und
- einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von jeweils insgesamt 250.000,00 Euro oder mehr (netto ohne Umsatzsteuer).
Es ist zudem ein Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen tätig ist.
Des Weiteren ist ein Nachweis über die Zusatzqualifikation "Suchtmedizinische Grundversorgung" gem. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) Ziffer 2.7 den Angebotsunterlagen beizufügen.
Es ist dem Angebot bei Angebotsabgabe ein Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (Sprachniveau C1/C2 nach dem "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen") beizufügen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass die geforderten Kenntnisse vorhanden sind.
Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter die zur Leistungserbringung vorgesehenen Ärztinnen und Ärzte dem Auftraggeber vorzustellen. Die Ausführungen beinhalten Angaben zur Approbation, zum Stand des
Umfangs beruflicher Fortbildungen (Stichwort: Fortbildungszertifikat), IT-Kenntnissen, zum Vorliegen von Strafverfahren und zur eventuell vorhandenen Vollzugserfahrung. (siehe hierzu auch Leistungsbe-schreibung - Fachlicher Teil (Teil B) Ziffer 3.1, 3.7.1 - 3.7.3)
Die Vorstellung ist auf einem separaten Blatt bei Angebotsabgabe einzureichen.